Kategorie: Gefährdung des Straßenverkehrs

Kein Kaskoschutz bei Vollrausch

Montag, 14. Mai 2012
Wer mir drei Promille mit seinem Wagen gegen eine Laterne fährt, verliert seinen Vollkaskoschutz. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil.
Demnach muss eine Vollkasko-Versicherung nicht zahlen, wenn der Autofahrer grob fahrlässig im Vollrausch einen Unfall verursacht. Nach dem Gesetz über Versicherungsverträge kann die Leistung bei grob fahrlässig verursachten Schäden gekürzt werden. In Ausnahmefällen sei sogar eine Kürzung auf Null möglich. Das komme bei absoluter Fahruntüchtigkeit (also bereits ab 1,1 Promille) in Betracht. Nötig sei jedoch auch immer eine Abwägung der Umstände des Einzelfalles.

Promillegrenze für Radfahrer soll gesenkt werden

Montag, 2. April 2012

 Unfälle mit alkoholisierten Radfahrern nehmen dramatisch zu, der bisher geltende Grenzwert von 1,6 Promille Blutalkoholgehalt für die absolute Fahruntüchtigkeit darf daher keinen Bestand haben. Dafür sprachen sich etwa 150 Experten im Rahmen der gemeinsam vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat und Unfallforschung der Versicherer  in dieser Woche in Berlin durchgeführten Konferenz „Sicherer Radverkehr“ aus. Zudem sollte, wie für Kraftfahrzeuge auch, ein Ordnungswidrigkeitstatbestand eingeführt werden. Wissenschaftliche Untersuchungen sollen jetzt die Grenzwerte klären, die nach Meinung der Teilnehmer bei etwa 0,8 Promille für die Ordnungswidrigkeit und 1,1 Promille für die absolute Fahruntüchtigkeit liegen sollten. Was viele nicht wissen: Im Falle eines Unfalls können auch 0,3 Promille schon ein Straftatbestand sein.

Quelle: Deutscher Verkehrssicherheitsrat

Zur Haftung eines Kindes bei einem Verkehrsunfall

Montag, 12. März 2012

Ein Kind läuft unvermittelt auf die Fahrbahn, es kommt zum Unfall. Neben der menschlichen Tragödie stellt sich auch die Haftungsfrage.

Grundsätzlich gilt:  Kinder unter sieben Jahren haften überhaupt nicht.

Kindern zwischen sieben und zehn Jahren haften grundsätzlich nur für vorsätzlich verursachte Schäden.

Doch diese Haftungsbegrenzung entfällt  mit dem Tag der Vollendung des zehnten Lebensjahres. Hier urteilen die Gerichte nicht alle gleich.

Das OLG Celle hielt einen knapp Elfjährigen, der unvermittelt auf die Straße gelaufen war, für voll verantwortlich. Auch das OLG Hamm  sowie das Kammergericht Berlin bewerteten das sorglose Überqueren der Straße durch einen Minderjährigen als einen besonders schweren Verstoß.

Riskant kann es bei der Haftung auch werden, wenn Kinder aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. So erlegte das OLG Nürnberg einem zwölfeinhalb Jahre alten Jungen die volle Haftung auf, der wegen zu hoher Geschwindigkeit mit seinem Fahrrad mit einem fahrenden Pkw zusammenstieß. Auch das LG Stade hielt ein zehneinhalb Jahre altes Kind für voll verantwortlich, das bei geschlossener Bahnschranke die Gleise überquert hatte und von einem Zug erfasst wurde.

Andere Gerichte wie die LG Kleve, LG Dortmund  sowie das AG Essen sehen bei Unfällen im Straßenverkehr in Kindern eher Opfer als Täter. Der Verfassungsgerichtshof Berlin argumentierte in einem Fall sogar, die Gerichte seien zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Kinder verpflichtet, bei Minderjährigen eine Haftungsbegrenzung besonders intensiv zu prüfen.

Sollte Ihr Kind in einem Verkehrsunfall verwickelt sein, empfiehlt es sich, einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Nur dieser kann die Haftungsfrage richtig einschätzen und bestehende Ansprüche geltend machen. Die SG Rechtsanwälte beraten Sie gerne, auch ohne zeitaufwendigen Kanzleibesuch!

 

FC-Hooligans drängen MG-Fanbus von der Autobahn ab

Montag, 5. März 2012

Die Gewalt zwischen Fans des 1. FC Köln und Borussia Mönchengladbach hat eine neue Stufe erreicht. FC-Hooligans haben auf dem Heimweg von der Bundesliga-Partie am Sonntag einen Bus mit Gladbach-Fans von der Autobahn gedrängt. Im Anschluss bewarfen sie ihn mit Pflastersteinen.

Volle Haftung bei Spurwechsel nach Autobahnauffahrt

Montag, 5. Dezember 2011

Wer beim Auffahren auf die Autobahn sofort auf die Überholspur wechselt, haftet bei einem Unfall allein. Das gelte selbst dann, wenn der Zusammenstoß auf der Überholspur mit einem Fahrzeug erfolgte, das zu schnell unterwegs war.

OLG Jena, Az.: 5 U 797/08