Kategorie: Geschwindigkeitsüberschreitung

KBA-Jahresbericht 2011

Donnerstag, 10. Mai 2012

Mehr als die Hälfte der Eintragungen im Verkehrszentralregister  ist auf überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen, wie aus dem aktuellen Jahresbericht des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) hervorgeht. Alkohol am Steuer wurde in 15,5 Prozent aller Fälle nachgewiesen. Rund jeder zehnte Eintrag erfolgte wegen Missachtung der Vorfahrtsregeln.

Gegen das Handyverbot am Steuer haben im vergangenen Jahr nachweislich 450.000 Autofahrer verstoßen. Gegenüber dem Jahr 2010 war dies ein Anstieg um 6,2 Prozent. Die meisten Vergehen in diesem Bereich wurden in der Altersgruppe der 35- bis 44-Jährigen registriert.

In 5.770 Fällen verstießen Autofahrer gegen die Gurtpflicht. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Zunahme um 24 Prozent. In knapp neun von zehn Fällen wurden die Delikte von Männern begangen. Rund jeder fünfte Verstoß gegen die Anschnallpflicht erfolgte in Tateinheit mit überhöhter Geschwindigkeit. Ein ähnlicher Prozentsatz ergibt sich in Verbindung mit unerlaubter Handynutzung am Steuer.

Erstmals 2011 hat die Zahl der registrierten Personen im VZR die Grenze von neun Millionen überschritten. Fünf Millionen Personen sind lediglich mit bis zu drei Punkten belastet. Rund 1,6 Millionen Einträge umfassen vier bis sieben Punkte, darunter zahlreiche Wiederholungstaten. Etwa 500.000 Personen haben acht bis 17 Punkte.

Quelle: KBA

1.400 Radarfallen in NRW aufgestellt

Freitag, 10. Februar 2012

Wie wir bereits am 07.023012 angekündigt haben, geht seit heute 06:00 Uhr die Polizei massiv gegen Raser in NRW vor. Es wurden in der gesamten Umgebung 1.400 Radarfallen  aufgestellt, die 24 Stunden im Einsatz bleiben werden.

Sinn dieser Aktion sei die Reduzierung von Verkehrsunfällen mit Todesopfern, sagte  NRW-Innenminister Jäger. Hieran bestehen doch erhebliche Zweifel. Es stellt sich die Frage, wie die Zahlen der Verkehrstoten durch eine langfristig  angekündigte “Einmal-24 Stunden-Aktion” reduziert werden sollen. Hierhinter steckt wohl eher ein PR-Gag des Innenministeriums.

Zweifel bestehen zudem an der Richtigkeit der Messungen. Die Messgeräte reagieren hoch empfindlich auf Kälte und schalten sich bei hohen Minustemperaturen sogar ab. Die vorgenommen Messungen könnten demnach unpräzise sein. Sollten Sie geblitzt werden und haben berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Messung, empfiehlt es sich, einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Dieser kennt die Schwächen der Messgeräte und der Messungen und kann so gezielt gegen ein Bußgeld oder einen drohenden Führerscheinentzug vorgehen. Die SG Rechtsanwälte -Ihre Partner im Verkehrsrecht- helfen Ihnen gerne weiter.

 


Polizei geht in NRW gegen Raser vor

Dienstag, 7. Februar 2012

Mit einer groß angelegten Aktion geht die Polizei in NRW ab kommenden Freitag, den 10.02.2012, gegen Raser vor. So wird auf den Straßen in NRW 24 Stunden lang im großen Stil geblitzt. Hierbei werden die Radarfallen an wechselnden Stellen aufgestellt.

Geschwindigkeitsüberwachung Poliscan Speed

Mittwoch, 7. Dezember 2011

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass PoliScanspeed ein standardisiertes Geschwindigkeitsmessverfahren ist.

Gesagt ist damit allerdings nur, dass das Verfahren grundsätzlich gerichtsverwertbar ist. Damit ist keinesfalls – so wie der Hersteller Glauben machen will – gesagt, dass jede Messung korrekt erfolgt. Das Messverfahren gilt damit also genauso zuverlässig(oder unzuverlässig), wie jedes andere Messverfahren auch.

OLG Düsseldorf, Az. IV-5 Ss-OWI 206/09-(OWi) 178-09 I

Geschwindigkeitsüberschreitung: Tempo 30-Schild wegen Baumbewuchs nicht erkennbar

Montag, 12. September 2011

Ist ein Verkehrsschild  im Zeitpunkt des Verstoßes wegen Baumbewuchs nicht erkennbar, ist eine Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts unzulässig.

Mit dieser klarstellenden Entscheidung sprach das Oberlandesgericht (OLG) Hamm einen Autofahrer vom Vorwurf der innerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung frei. Die Richter machten deutlich, dass in einem solchen Fall nur eine Verurteilung wegen Überschreitung der generellen Höchstgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h in Betracht komme. Das gelte auch vor dem Gesichtspunkt des bei Tempo 30 Schildern geltenden eingeschränkten Sichtbarkeitsgrundsatzes. Dieser gelte nämlich nur für die Beschilderung am Beginn einer solchen Zone, nicht aber für etwaige Wiederholungsschilder. Sei ein Schild aber nicht erkennbar, könne es auch keine Rechtswirkung entfalten (OLG Hamm, III-3 RBs 336/09).

Ausnahmsweise Absehen von Fahrverbot bei besonderer Härte

Samstag, 10. September 2011

Das Gericht kann von der Verhängung eines nach der Bußgeldverordnung vorgesehenen Fahrverbots bei gleichzeitiger Erhöhung des Bußgeldes absehen, wenn die Anordnung des Fahrverbots für den Betroffenen eine besondere Härte bedeutet und die Bestrafung außer Verhältnis zu dem begangenen Verkehrsverstoß steht.

So sah das Amtsgericht Walsrode bei einer festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts von der Verhängung eines einmonatigen Fahrverbots ab. Die Betroffene als Ärztin hätte ohne Führerschein ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Dafür wurde die Geldbuße auf 400 Euro erhöht.

Urteil des AG Walsrode vom 23.11.2010, Az. 5 OWi 345 Js 30073/10

Bei drohendem Fahrverbot wenden Sie sich an SG Rechtsanwälte.