Kategorie: Knöllchen

Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol am Steuer und Drogen – Ergebnis des Blitzmarathons in NRW

Sonntag, 12. Februar 2012

Laut Auskunft des Ministeriums waren in der Aktionszeit insgesamt 250 Autofahrer so schnell, dass ihnen ein Fahrverbot droht. Acht von ihnen mussten den Führerschein sogar an Ort und Stelle abgeben. 31 Autofahrer waren alkoholisiert oder standen unter Drogeneinfluss. 307 hatten sich nicht angegurtet.

Der schnellste Raser wurde auf dem Weg zum Karneval innerorts mit 103 statt der erlaubten 50 km/h geblitzt. Ihm dürfte der Spaß wohl vorab bereits vergangen sein, denn er muss nun mit einem saftigen Bußgeld in Höhe von 280 Euro, zwei Monaten Fahrverbot sowie vier Punkten in Flensburg rechnen.

Der schlimmste Raser war mit 148 Kilometern unterwegs, erlaubt waren jedoch nur 70 km/h. Das ist eine Überschreitung um mehr als das Doppelte. Auch diesem Raser droht ein Bußgeld von 600 Euro verbunden mit einem dreimonatigen Fahrverbot und vier Punkten.

Die Polizei zeigte sich mit dem Ergebnis des Blitzmarathons “sehr zufrieden”. Doch mittlerweile mehren sich die Stimmen, welche den Sinn der Aktion anzweifeln. Zudem bestehen erhebliche Zweifel, ob die eingesetzten Geräte aufgrund der Kälte auch korrekte Ergebnisse lieferten.

Übrigens wurden bei dem Marathon auch 31 Autofahrer alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss erwischt- zurückzuführen ist diese hohe Zahl auf die Karnevalszeit. Es ist davon auszugehen, dass die Polizei auch in den nächsten Tagen verstärkt auf Alkoholsünder achten wird. Gerade in den Karnevalshochburgen, wie Köln, Düsseldorf und Mainz sollte daher mit verstärkten Kontrollen durch die Polizei gerechnet werden.

Die SG Rechtsanwälte halten Sie weiterhin auf dem Laufenden und wünschen Ihnen eine schöne Karnevalszeit!

1.400 Radarfallen in NRW aufgestellt

Freitag, 10. Februar 2012

Wie wir bereits am 07.023012 angekündigt haben, geht seit heute 06:00 Uhr die Polizei massiv gegen Raser in NRW vor. Es wurden in der gesamten Umgebung 1.400 Radarfallen  aufgestellt, die 24 Stunden im Einsatz bleiben werden.

Sinn dieser Aktion sei die Reduzierung von Verkehrsunfällen mit Todesopfern, sagte  NRW-Innenminister Jäger. Hieran bestehen doch erhebliche Zweifel. Es stellt sich die Frage, wie die Zahlen der Verkehrstoten durch eine langfristig  angekündigte “Einmal-24 Stunden-Aktion” reduziert werden sollen. Hierhinter steckt wohl eher ein PR-Gag des Innenministeriums.

Zweifel bestehen zudem an der Richtigkeit der Messungen. Die Messgeräte reagieren hoch empfindlich auf Kälte und schalten sich bei hohen Minustemperaturen sogar ab. Die vorgenommen Messungen könnten demnach unpräzise sein. Sollten Sie geblitzt werden und haben berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Messung, empfiehlt es sich, einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Dieser kennt die Schwächen der Messgeräte und der Messungen und kann so gezielt gegen ein Bußgeld oder einen drohenden Führerscheinentzug vorgehen. Die SG Rechtsanwälte -Ihre Partner im Verkehrsrecht- helfen Ihnen gerne weiter.

 


Geschwindigkeitsmessung kurz vor Ende der Begrenzung rechtmäßig

Mittwoch, 8. Februar 2012

Das OLG Stuttgart hatte über eine Geschwindigkeitsübertretung zu urteilen, bei der die Polizei die Messung erst kurz vor der Aufhebung einer Geschwindigkeitsbegrenzung vornahm. Das Gericht sah durch die Messung keine Verwaltungsvorschriften als verletzt an. Demzufolge war die Geschwindigkeitsmessung rechtmäßig und der Temposünder musste das Bußgeld zahlen.

Die SG Rechtsanwälte aus Willich helfen Ihnen bei Bußgeldsachen gerne weiter!

Polizei geht in NRW gegen Raser vor

Dienstag, 7. Februar 2012

Mit einer groß angelegten Aktion geht die Polizei in NRW ab kommenden Freitag, den 10.02.2012, gegen Raser vor. So wird auf den Straßen in NRW 24 Stunden lang im großen Stil geblitzt. Hierbei werden die Radarfallen an wechselnden Stellen aufgestellt.

Verkehrsverstöße während der Probezeit

Freitag, 23. September 2011

Im Gegensatz zu rechtskräftigen Bußgeldbescheiden haben Verwarnungen bis 35 Euro keine zusätzlichen rechtlichen Folgen in Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis auf Probe. Ein solches “Knöllchen” führt nicht zur Teilnahme-verpflichtung an einem Aufbauseminar, zur Verlängerung der Probezeit oder anderer Maßnahmen.

Erst ab einer Geldbuße von 40,00 € sind weitere Maßnahmen zu erwarten. Die SG Rechtsanwälte beraten Sie auch in diesen Angelegenheiten.

Halterhaftung bei Halt- und Parkverstoß

Freitag, 23. September 2011

Bei Kennzeichenanzeigen wegen eines Halt- oder Parkverstoßes muss, wenn der Fahrzeugführer innerhalb der dreimonatigen Verjährungsfrist nicht mit angemessenem Aufwand in einem Bußgeldverfahren ermittelt werden kann, der Halter des KfZ beziehungsweise sein Beauftragter die Verfahrenskosten und die Auslagen des Betroffenen nach dem Veranlasserprinzip tragen.

Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der Halter, der bestreitet das Fahrzeug selbst abgestellt zu haben, die Kennzeichenanzeige so spät erhalten hat, dass von ihm nicht mehr erwartet werden kann, sich zu erinnern, wer zum Zeitpunkt des Vorfalls Fahrer des Fahrzeugs gewesen ist und damit als Betroffener in Betracht kommt. Dieser verspätete Zeitpunkt ist nach der Rechtsprechung gegeben, wenn seit dem Verstoß und der Befragung des Halters darüber mehr als zwei Wochen vergangen sind.

Falschparken kostet Führerschein

Samstag, 20. August 2011

Das entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.

Im zu entscheidenden Fall hatte ein Autofahrer einen Punktestand von 18 Zählern erreicht. Die Stadt Ludwigshafen entzog ihm daraufhin die Fahrerlaubnis. Dagegen klagte der Fahrer mit der Begründung, die Punkteberechnung sei fehlerhaft, da das mehrfache Parken ohne gültigen Parkschein nicht die Eintragung von Punkten nach sich ziehen könne.

Die Richter sahen das anders. Durch das Erreichen der 18 Punkte zeige sich der Fahrer ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, ganz gleich, wodurch er die Punkte erhalten habe.

So gesehen kann ein harmloses Knöllchen sehr teuer werden!

Urlaubszeit ist Reisezeit – Achtung vor ausländischen Bußgeldern

Donnerstag, 4. August 2011

Bislang hatte der Autofahrer, wenn er im Ausland zu schnell fuhr oder ein Rotlicht ignorierte kaum etwas zu befürchten, solange er nicht an Ort und Stelle mit einem Bußgeld belegt wurde. Dies kann sich sehr bald ändern. Ab sofort sollte der deutsche Autofahrer sein “Urlaubsknöllchen” nicht achtlos entsorgen.

Bereits seit vergangenem Herbst vollstrecken die Ferienländer erlassene Bußgeldbescheide  auch in Deutschland. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Geldbuße auf mindestens 70,00 € beläuft. Durch die Einführung einer europaweiten Datenbank soll es der Polizei aus EU-Ländern künftig ermöglicht werden, die Daten des Fahrzeighalters zu ermitteln. Dies ermöglicht die direkte Übersendung des Bußgeldbescheides an den Betroffenen. Ein entsprechener Beschluss des Europaparlaments in Straßburg liegt bereits vor.

Folgende Vergehen werden zukünftig unter anderem geahndet: Überschreitung des Tempolimits, Mißachten und Überfahren einer roten Ampel, fehlender Sicherheitsgurt oder Helm, Fahren unter Alkoholeinfluss, Handy am Steuer.

Falschparker sollen erst ab 2013 verfolgt werden.

Auch wenn nicht davon auszugehen ist, dass die ausländischen Behörden alle Vergehen konsequent verfolgen, raten die SG Rechtsanwälte zu einer erhöhten Vorsicht im Ausland. Schon vermeintlich kleine Verkehssünden können im europäischen Ausland teuer zu stehen kommen.

Bußgelder in Europa

Quelle: ADAC

 Gerade im Hinblick auf die Einführung einer europaweiten Datenbank ist zukünftig von einer vermehrten Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten auszugehen.