Kategorie: Lasermessung

Anforderungen an die Geschwindigkeitsmessung

Freitag, 20. April 2012

Bei einem standardisierten Geschwindigkeits-Messverfahren ist es verbindlich, die Gebrauchsanweisung des Geräteherstellers einzuhalten. Nur so kann das hierdurch standardisierte Verfahren sichergestellt werden.

Komme es zu Abweichungen von der Gebrauchsanweisung, so handele es sich nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf nicht mehr um ein standardisiertes Messverfahren. Dieses gab einem Autofahrer recht, der gerügt hatte, dass das Amtsgericht zu Unrecht das Messprotokoll nicht verlesen hätte. Durch diesen nicht erhobenen Beweis hätte das Gericht seine Aufklärungspflicht verletzt. Das sahen die Richter am OLG ebenso. Das Amtsgericht hätte die Beweiserhebung von Amts wegen auf das Messprotokoll erstrecken müssen. Komme es nämlich – wie hier, wo nur drei Funktionstests ausgeführt worden waren – im konkreten Einzelfall bei einer Messung mit einem sog. standardisierten Messverfahren zu Abweichungen von der Gebrauchsanweisung, handele es sich nicht mehr um ein standardisiertes Messverfahren. Es lägen dann konkrete Anhaltspunkte für die Möglichkeit von Messfehlern vor.

OLG Düsseldorf – Az.: IV 4 RBs 170/11-

Radarkontrollen verfehlen Zweck

Sonntag, 26. Februar 2012

Nach Ansicht von dem Verkehrsexperten Karl-Friedrich Voss sind Radarkontrollen häufig nicht zweckmäßig. Der Verkehrsexperte hat eine Studie zu diesem Thema durchgeführt und fordert: Gerade junge Autofahrer müssten stärker kontrolliert werden.

Radarkontrollen verfehlen nach Ansicht von Voss oft ihren Zweck. Gerade Fahranfänger würden einer Studie zufolge zu selten kontrolliert. “Stattdessen trifft es Leute, die mitten im Leben stehen”, sagte Voss. Die Altersgruppe der 25- bis 44-Jährigen würde demnach besonders häufig kontrolliert. Sie wurde pro Jahrgang doppelt so oft geblitzt wie die jungen Fahrer. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Verkehrspsychologen, die sich unter anderem auf Zahlen des Statistischen Bundesamts stützt.

Demnach weist die Gruppe der 25- bis 44-Jährigen mit 729 Unfällen pro Jahrgang das geringste Unfallrisiko auf. Fahranfänger im Alter von 18 bis 20 Jahren verursachen dagegen fast viermal so viele Unfälle wegen überhöhter Geschwindigkeit.

Fahranfänger seien vor allem nachts und an Wochenenden im Auto unterwegs, erklärte Voss. Er fordere deshalb, dass die Kontrollen auch verstärkt zu diesen Zeiten stattfinden. “Die sogenannten Disco-Springer, die nachts innerhalb von kürzester Zeit von Disco zu Disco fahren, werden oft zu wenig kontrollier”, sagte Voss. Zudem sollten die Blitzer seiner Ansicht nach viel öfter an Unfallschwerpunkten aufgestellt werden.

 

1.400 Radarfallen in NRW aufgestellt

Freitag, 10. Februar 2012

Wie wir bereits am 07.023012 angekündigt haben, geht seit heute 06:00 Uhr die Polizei massiv gegen Raser in NRW vor. Es wurden in der gesamten Umgebung 1.400 Radarfallen  aufgestellt, die 24 Stunden im Einsatz bleiben werden.

Sinn dieser Aktion sei die Reduzierung von Verkehrsunfällen mit Todesopfern, sagte  NRW-Innenminister Jäger. Hieran bestehen doch erhebliche Zweifel. Es stellt sich die Frage, wie die Zahlen der Verkehrstoten durch eine langfristig  angekündigte “Einmal-24 Stunden-Aktion” reduziert werden sollen. Hierhinter steckt wohl eher ein PR-Gag des Innenministeriums.

Zweifel bestehen zudem an der Richtigkeit der Messungen. Die Messgeräte reagieren hoch empfindlich auf Kälte und schalten sich bei hohen Minustemperaturen sogar ab. Die vorgenommen Messungen könnten demnach unpräzise sein. Sollten Sie geblitzt werden und haben berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Messung, empfiehlt es sich, einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Dieser kennt die Schwächen der Messgeräte und der Messungen und kann so gezielt gegen ein Bußgeld oder einen drohenden Führerscheinentzug vorgehen. Die SG Rechtsanwälte -Ihre Partner im Verkehrsrecht- helfen Ihnen gerne weiter.

 


Polizei geht in NRW gegen Raser vor

Dienstag, 7. Februar 2012

Mit einer groß angelegten Aktion geht die Polizei in NRW ab kommenden Freitag, den 10.02.2012, gegen Raser vor. So wird auf den Straßen in NRW 24 Stunden lang im großen Stil geblitzt. Hierbei werden die Radarfallen an wechselnden Stellen aufgestellt.