Kategorie: Punkte in Flensburg
Donnerstag, 1. März 2012
Ein Punktestand zwischen eins und drei soll voraussichtlich zu einem Punkt zusammengefasst werden.
Vier und fünf Punkte werden zu zwei Punkten zusammengefasst.
Ein Punktestand von sechs bis sieben wird zu drei Punkten zusammengefasst.
Wer acht bis zehn Punkte hat, würde laut derzeitiger Planung vier Punkte bekommen.
Elf bis dreizehn Punkte würden zu fünf Punkten zusammengefasst.
Ein Punktestand von vierzehn bis fünfzehn würde in sechs Punkte überführt werden.
Sechzehn bis Siebzehn Punkte werden  in sieben Punkte umgewandelt.
Achtzehn Punkte entsprächen im neuen System acht und führen bei beiden Systemen zum Entzug des Führerscheins.
Schlagworte:Flensburger Punkte, Neues System, Ramsauer, Umrechnung
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Dienstag, 28. Februar 2012
„Die heute von Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer vorgestellten Pläne sorgen für mehr Transparenz des Flensburger Punktesystems. Dies ist aus Sicht der Verkehrssicherheit zu begrüßen“, kommentiert der Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), Dr. Walter Eichendorf, die vom Minister vorgestellten Eckpunkte zur Reform des Verkehrszentralregisters (VZR). Die jetzige Situation sei besonders mit Blick auf die Tilgungsfristen sowohl für den Laien als auch für Behörden und Gerichte nur schwer durchschaubar.
Schlagworte:Bundesverkehrsminister, Deutscher Verkehrssicherheitsrat, DVR, Eichendorf, Flensburg, Punkte, Ramsauer
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Dienstag, 28. Februar 2012
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) stellt heute seine Pläne für ein neues Punktesystem für Verstöße am Steuer vor. Der Vorschlag läuft im Kern darauf hinaus, dass es nur noch zwei Kategorien gibt: Je nach Schwere des Vergehens soll es einen Punkt oder maximal zwei Punkte geben. Der Verlust des Führerscheins soll demnächst aber bereits bei acht Punkten drohen.
Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände meldete Zweifel an, “ob wir mit ein und zwei Punkten gerecht die Schwere der Verkehrsverstöße bewerten”.
Beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg sind derzeit neun Millionen Bürger mit schwereren Verkehrssünden registriert.
Schlagworte:Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, Bundesverkehrsminister, CSU, Flensburg, Führerscheinverlust, Kraftfahrtbundesamt, Punkte, Ramsauer
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Sonntag, 12. Februar 2012
Der DVR (Deutscher Verkehrssicherheitsrat) empfiehlt um die “Tollen Tage” gänzlich auf Alkohol zu verzichten, sobald ein Fahrzeug bewegt werden muss. Allein in NRW starben 2010 zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch elf Menschen, weitere 260 wurden verletzt. In 46 Fällen war Alkohol beim Fahrzeugführer festgestellt worden.
Die Polizei wird deshalb auch in diesem Jahr verstärkt gegen Alkoholsünder vorgehen.
Zu bedenken:
- Relative Fahruntüchtigkeit kann bereits ab 0,3 Promille vorliegen
- 0,5 Promille bedeuten vier Punkte in Flensburg, 500 Euro Strafe und einen Monat Fahrverbot
- 1,1 Promille – absolute Fahruntüchtigkeit – mögliche Konsequenz: strafrechtliche Strafbarkeit, Geldstrafe bis Freiheitsstrafe
- 1,6 Promille auf dem Fahrrad- absolute Fahruntüchtigkeit – es drohen ein Bußgeld und die MPU
- Im Durchschnitt werden 0,15 Promille stündlich abgebaut, weshalb auch der Restalkoholgehalt am nächsten Tag zu beachten ist
Schlagworte:alkohol, DVR, Fahruntüchtigkeit, Flensburg, Karneval, MPU, Promille, Punkte, Restalkohol, Rosenmontag, Strafe, Trunkenheitsfahrt, Verkehrsunfall, Weiberfastnacht
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Sonntag, 12. Februar 2012
Laut Auskunft des Ministeriums waren in der Aktionszeit insgesamt 250 Autofahrer so schnell, dass ihnen ein Fahrverbot droht. Acht von ihnen mussten den Führerschein sogar an Ort und Stelle abgeben. 31 Autofahrer waren alkoholisiert oder standen unter Drogeneinfluss. 307 hatten sich nicht angegurtet.
Der schnellste Raser wurde auf dem Weg zum Karneval innerorts mit 103 statt der erlaubten 50 km/h geblitzt. Ihm dürfte der Spaß wohl vorab bereits vergangen sein, denn er muss nun mit einem saftigen Bußgeld in Höhe von 280 Euro, zwei Monaten Fahrverbot sowie vier Punkten in Flensburg rechnen.
Der schlimmste Raser war mit 148 Kilometern unterwegs, erlaubt waren jedoch nur 70 km/h. Das ist eine Überschreitung um mehr als das Doppelte. Auch diesem Raser droht ein Bußgeld von 600 Euro verbunden mit einem dreimonatigen Fahrverbot und vier Punkten.
Die Polizei zeigte sich mit dem Ergebnis des Blitzmarathons “sehr zufrieden”. Doch mittlerweile mehren sich die Stimmen, welche den Sinn der Aktion anzweifeln. Zudem bestehen erhebliche Zweifel, ob die eingesetzten Geräte aufgrund der Kälte auch korrekte Ergebnisse lieferten.
Übrigens wurden bei dem Marathon auch 31 Autofahrer alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss erwischt- zurückzuführen ist diese hohe Zahl auf die Karnevalszeit. Es ist davon auszugehen, dass die Polizei auch in den nächsten Tagen verstärkt auf Alkoholsünder achten wird. Gerade in den Karnevalshochburgen, wie Köln, Düsseldorf und Mainz sollte daher mit verstärkten Kontrollen durch die Polizei gerechnet werden.
Die SG Rechtsanwälte halten Sie weiterhin auf dem Laufenden und wünschen Ihnen eine schöne Karnevalszeit!
Schlagworte:alkohol, Alkohol am Steuer, Blitzmarathon, Drogen, Düsseldorf, Ergebnis, Führerscheinentzug, Geschwindigkeitsübertretung, Karneval, Köln, Mainz, Polizei
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Freitag, 10. Februar 2012
Wie wir bereits am 07.023012 angekündigt haben, geht seit heute 06:00 Uhr die Polizei massiv gegen Raser in NRW vor. Es wurden in der gesamten Umgebung 1.400 Radarfallen aufgestellt, die 24 Stunden im Einsatz bleiben werden.
Sinn dieser Aktion sei die Reduzierung von Verkehrsunfällen mit Todesopfern, sagte  NRW-Innenminister Jäger. Hieran bestehen doch erhebliche Zweifel. Es stellt sich die Frage, wie die Zahlen der Verkehrstoten durch eine langfristig  angekündigte “Einmal-24 Stunden-Aktion” reduziert werden sollen. Hierhinter steckt wohl eher ein PR-Gag des Innenministeriums.
Zweifel bestehen zudem an der Richtigkeit der Messungen. Die Messgeräte reagieren hoch empfindlich auf Kälte und schalten sich bei hohen Minustemperaturen sogar ab. Die vorgenommen Messungen könnten demnach unpräzise sein. Sollten Sie geblitzt werden und haben berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Messung, empfiehlt es sich, einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Dieser kennt die Schwächen der Messgeräte und der Messungen und kann so gezielt gegen ein Bußgeld oder einen drohenden Führerscheinentzug vorgehen. Die SG Rechtsanwälte -Ihre Partner im Verkehrsrecht- helfen Ihnen gerne weiter.
Schlagworte:Blitzer Düsseldorf, Blitzer Köln, Blitzer Mönchengladbach, Blitzer Neuss, Geschwindigkeitsmessung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Innenminister Jäger, Knöllchen, NRW, Rechtsanwälte
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Donnerstag, 9. Februar 2012
“Bild” und “Autobild” berichten, dass das Punktesystem ab 2013 umgebaut werden soll. Verkehrsminister Ramsauer plane demnach im  Einzelnen:
- Â Zu schnelles Fahren soll bald nur noch einen Punkt geben statt drei.
-  Fahren über eine rote Ampel wird mit zwei Punkten betraft statt wie bisher mit drei bis sieben.
Der Haken: Der Führerschein soll  schon mit 8 Punkten weg sein – zur Zeit müssen für einen Führerscheinentzug  18 Punkte angesammelt werden.
Wie die bereits vorhanden Punkte in das neue System umgewandelt werden sollen, steht noch nicht fest.
Dei SG Rechtsanwälte aus Willich helfen Ihnen bei drohenden Führerscheinentzug gerne weiter.
Schlagworte:Autobild, Bild, Flensburg, Neuregelung, Punkte, Ramsauer, Verkehrsminister
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Samstag, 20. August 2011
Das entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.
Im zu entscheidenden Fall hatte ein Autofahrer einen Punktestand von 18 Zählern erreicht. Die Stadt Ludwigshafen entzog ihm daraufhin die Fahrerlaubnis. Dagegen klagte der Fahrer mit der Begründung, die Punkteberechnung sei fehlerhaft, da das mehrfache Parken ohne gültigen Parkschein nicht die Eintragung von Punkten nach sich ziehen könne.
Die Richter sahen das anders. Durch das Erreichen der 18 Punkte zeige sich der Fahrer ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, ganz gleich, wodurch er die Punkte erhalten habe.
So gesehen kann ein harmloses Knöllchen sehr teuer werden!
Schlagworte:18 Punkte, Falschparken, Knöllchen
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Samstag, 20. August 2011
Bereits seit dem 01.08.2007 gilt für alle motorisierten Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren die absolute 0,0 Promille-Grenze.
Bei Verstößen ist nicht nur mit einem empfindlichen Bußgeld zu rechnen. Die Ordnungswidrigkeit wird mit mindestens 2 Punkten in Flensburg geahndet. Des Weiteren wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr!
Grundsätzlich gilt natürlich auch in der Probezeit: Don’t drink and drive!
Schlagworte:0 Promille-Grenze, Aufbauseminar, Probezeit
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Sonntag, 14. August 2011
Es stellt sich immer wieder die Frage, wann Punkte in Flensburg dem Verfall unterliegen.
Von einem Verfall der Punkte Flensburg kann man allerdings nicht sprechen. Eher von einem Abbau. Die Punkte in Flensbug verfallen nicht, sondern unterliegen einer Tilgungsfrist. Nach Ablauf der Tilgungsfrist werden die Punkte in Flensburg nicht mehr berücksichtigt, wenn keine neue Tat im Register eingetragen wird, die vor dem Ende der Tilgungsfrist begangen wurde. Es muß hinsichtlich des Verfalls der Punkte in Flensburg also unterschieden werden.
Prinzipiell werden Punkte in Flensburg aus Ordnungswidrigkeiten nach zwei Jahren getilgt und nach drei Jahren endgültig aus dem Register gelöscht. Dies gilt aber nur, wenn keine neuen Punktehinzugetreten sind.
Man beachte, dass zwischen Tilgung und endgültiger Löschung grundsätzlich ein Jahr liegt.
Schlagworte:Flensburg, Löschung, Punkte, Tilgung, Verfall
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