Kategorie: Unfall im Ausland

Verkehrsunfall im Ausland

Dienstag, 20. September 2011

Im Ausland unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, bedeutet meistens außer einer erheblich längeren Regulierungsdauer auch einen größeren finanziellen Schaden als den, den man unter den gleichen Umständen in Deutschland erlitten hätte.

Bei Unfällen am Urlaubsort geht es regelmäßig darum, dass ein Deutscher im Ausland mit seinem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, an dem auch ein Einheimischer beteiligt ist.

Die Schadensregulierung erfolgt vollständig nach ausländischem Recht. Abweichend vom deutschen Recht stehen dem Geschädigten im europäischen Ausland zum Teil erheblich reduzierte Schadensersatzansprüche zu. So werden bei einem Unfall in Italien z.B. in der Regel die Sachverständigenkosten nicht übernommen.

Grundsätzlich empfehlen wir im Falle eines Unfalls im europäischen Ausland einen Verkehrsrechtsexperten zu konsultieren. Die SG Rechtsanwälte beraten Sie.