Fährt ein Autofahrer auf der Autobahn auf ein vor ihm fahrendes Fahrzeug auf, spricht gegen ihn der Anscheinsbeweis, dass er den Unfall wegen unzureichenden Abstandes oder Unaufmerksamkeit verursacht hat. Der Bundesgerichtshof schränkt für Auffahrunfälle die Annahme des alleinigen Verschuldens des Auffahrenden jedoch dann ein, wenn feststeht, dass vor dem Unfall ein Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs stattgefunden hat und der Sachverhalt anderweitig nicht aufklärbar ist. In derartig gelagerten  Fällen ist daher in der Regel von einer hälftigen Schadensteilung der Unfallbeteiligten auszugehen.
Kategorie: Unfallschaden
Quote bei Auffahrunfall auf der Autobahn
Mittwoch, 16. Mai 2012Kein Kaskoschutz bei Vollrausch
Montag, 14. Mai 2012Keine relative Fahruntüchtigkeit bei 0,9 Promille
Freitag, 11. Mai 2012Verkehrsunfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstelle nach Hause stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ist Alkohol im Spiel, besteht kein Versicherungsschutz, wenn die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit als wesentliche Unfallursache feststeht.
Nach dem Tod des Versicherten auf dem Heimweg von der Arbeit verlangten die Witwe und die Halbwaisen Entschädigungsleistungen von der Gesetzlichen Unfallversicherung. Denn der Versicherte war auf dem Nachhauseweg von seiner Arbeitsstätte von der Bundesstraße abgekommen und mit seinem Wagen gegen einen Baum geprallt. Festgestellt wurde beim Unfallfahrer eine Blut-Alkohol-Konzentration  von 0,9 Promille.
Die Berufsgenossenschaft verneinte einen Versicherungsfall, weil der Alkohol die wesentliche Unfallursache gewesen sei. Das Sozialgericht hatte anders entschieden und den Klägern Recht gegeben.Die Berufung des Unfallversicherungsträgers hat das zuständige Sozialgericht zurückgewiesen. Der auf dem Heimweg bestehende Versicherungsschutz sei nicht entfallen, weil der Versicherte unter Alkoholeinfluss stand. Bei der festgestellten relativen Fahruntüchtigkeit sei nicht nachgewiesen, dass der Alkohol allein die wesentliche Unfallursache war. Eine alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit sei nicht hinreichend erwiesen. Den Anscheinsbeweis, dass bei relativer Fahruntüchtigkeit der Alkoholeinfluss die wesentliche Unfallursache war, sah das Sozialgericht durch die ernsthafte Möglichkeit einer betriebsbedingten Übermüdung nach einem Arbeitstag von 13,5 Stunden als entkräftet.
VOX berichtet in “Auto mobil” : Tricks der Versicherungen
Montag, 7. Mai 2012Das Auto ist für Viele ein Fortbewegungsmittel, auf das sie täglich angewiesen sind. Daher zahlen wir auch pflichtbewusst die KFZ-Versicherung, damit wir uns im Falle eines Unfalls auf eine Regulierung des Schadens verlassen können. Umso ärgerlicher, wenn die Versicherung im Ernstfall nicht die kompletten Kosten übernehmen will.
Vox zeigt Ihnen mit welchen Tricks die Versicherungen sich um die Zahlung der vollen Kosten drücken und mit welchen Strategien Sie als Geschädigter doch an Ihr Geld kommen. Es ist keine Seltenheit, dass die Versicherungsgesellschaften sich weigern, die Erneuerung eines beschädigten Teils zu zahlen, und den Geschädigten stattdessen mit einer Reparatur vertrösten.
Ein Beispiel: Die Versicherung hatte ein Unfallgutachten um 30 Prozent gekürzt mit der Begründung, die beschädigte Felge müsse nicht erneuert, sondern lediglich repariert werden. Es handelte sich jedoch um eine Chromfelge, die nicht repariert werden kann.
Im Schadensfall sollten Geschädigte nicht vorschnell die Kürzung der Kostenübernahme durch die Versicherung akzeptieren, denn sonst verzichten sie ggf. auf Rechte und Geld, das ihnen zusteht.
Dazu gehören:
1. Ab einer Schadenssumme von 800 EUR steht dem Geschädigten ein eigener Sachverständiger zu, den die gegnerische Versicherung zahlt.
2. Die Kosten für den Anwalt trägt ebenfalls die gegnerische Versicherung.
3. Das Recht auf eine freie Wahl der Werkstatt: Dazu zählen natürlich auch Vertragswerkstätten.
Lese mehr über Schadensmanagement – VOX.de
Küssen beim Autofahren ist grob fahrlässig
Donnerstag, 19. April 2012Tödlicher Frontalzusammenstoß nach Kuss der Beifahrerin:
Nicht nur das Fahren unter Alkoholeinfluss kann im Falle eines Unfalls zu einer Mitschuld des anderen Unfallbeteiligten vollständig verdrängen. Wer sich im Straßenverkehr ablenken und sich dadurch grob schuldhaftes Verhalten vorwerfen lassen muss, der kann als alleiniger Unfallverursacher haftbar gemacht werden.
Urteil LG Saarbrücken
Haftung bei fehlendem Hinweis, dass Radmuttern nachgezogen werden müssen
Freitag, 30. März 2012LG Heidelberg: Werden in einer Autowerkstatt die Räder eines Fahrzeugs gewechselt, muss darauf hingewiesen werden, dass ein Nachziehen der Radmuttern nach 50 bis 100 km notwendig ist.
Ein Werkstattinhaber war von einem Kunden auf Schadenersatz verklagt worden, nachdem sich ein montierter Reifen während der Fahrt gelöst hatte. Die Richter verurteilten den Werkstattinhaber, weil dieser den erforderlichen Hinweis unterlassen hatte. Sie machten deutlich, dass der Unternehmer seiner Hinweispflicht nur ausreichend nachkomme, wenn er den Hinweis mündlich erteile oder den schriftlichen Hinweis dem Kunden so zugänglich mache, dass unter normalen Verhältnissen mit einer Kenntnisnahme zu rechnen sei. Es stelle kein Allgemeinwissen dar, dass die Schrauben nach einem Radwechsel nachgezogen werden müssten. Daher müsse schon aus Sicherheitsgründen zwingend hierauf hingewiesen werden.
LG Heidelberg, 1 S 9/10
Mittelwert zwischen Schwacke und Fraunhofer
Freitag, 23. März 2012Üblicherweise ziehen Gerichte bei strittigen Mietwagenkosten entweder den Automietpreisspiegel von Schwacke oder  die Fraunhoferliste zu Rate. Das OLG Celle hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil  den salomonischen Weg gewählt und sich auf beide Werke gestützt.
Im vorliegenden Fall hatte ein gewerblicher Autovermieter aus abgetretenem Recht restliche Mietwagenkosten gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend gemacht. Die Eintrittspflicht der Versicherung war unstrittig. Die Versicherung kürzte die entstandenen Mietwagenkosten jedoch der Höhe nach. Das OLG Celle gab der Klage des Autovermieters im überwiegenden Umfange statt.
Bei der Berechnung der erforderlichen Mietwagenkosten ging das OLG Celle eigene Wege. Da das Gericht weder den Fraunhofer-Marktpreisspiegel noch den Schwacke-Automietpreisspiegel als eindeutig überlegene Schätzgrundlage ansah, schätzte es die entstandenen Kosten anhand des arithmetischen Mittels zwischen den beiden Listen.
(Urteil vom 29.2.2012; AZ: 14 U 49/11)
Teilschuld: Bremsen für eine Taube
Donnerstag, 22. März 2012Ein Autofahrerin ist an einer Kreuzung angefahren und hat gleich wieder abgebremst, weil eine Taube vor dem Auto landete. Der nachfolgende Wagen fuhr ins Heck. Dessen Fahrerin wollte die Tierfreundin im vorausfahrenden Fahrzeug zum Schadenersatz heranziehen. Das Urteil des AG Solingen: 75 % des Schadens zahlt die Auffahrerin, 25 % die Tierliebhaberin. Begründung: Eine Taube stellt in Anbetracht der Möglichkeit höherer Sachschäden keinen zwingenden Grund zum Bremsen dar.
AG Solingen -Az. 10 C 49/03-
Nutzungsausfall – Verzögerung in der Werkstatt geht zu Lasten der Schädigerseite
Dienstag, 20. März 2012Erteilt der Geschädigte einer Werkstatt zeitnah den Reparaturauftrag und kommt es dort wegen schlechter Arbeitsabläufe zu Verzögerungen, geht das nicht zulasten des Geschädigten.
Den erweiterten Ausfallschaden muss nach Ansicht des OLG Thüringen der Haftpflichtversicherer des Schädigers zahlen. Auslöser der Verzögerung war im vorliegenden Fall Schlamperei. Die Werkstatt hatte die Ersatzteile zu spät bestellt. Dadurch hatte sich der Beginn der Reparatur verzögert. Auch wenn der Geschädigte die Werkstatt selber ausgesucht hat, müsse die Schädigerseite hierfür aufkommen.
OLG Thüringen Az.: 7 U 1088/10
Zur Abrechnung auf Neuwagenbasis
Montag, 19. März 2012Ein Fahrzeug kann nur dann als Neuwagen behandelt werden, wenn seine Fahrleistung nicht mehr als 3.000 Kilometer beträgt und die Gebrauchsdauer unter einem Monat liegt.
Das urteilte nun das OLG Celle. Zudem muss das Fahrzeug einen wesentlichen Schaden bei dem Verkehrsunfall erlitten haben.
(29. Februar 2012, AZ: 14 U 181/11)

