Fährt ein Autofahrer auf der Autobahn auf ein vor ihm fahrendes Fahrzeug auf, spricht gegen ihn der Anscheinsbeweis, dass er den Unfall wegen unzureichenden Abstandes oder Unaufmerksamkeit verursacht hat. Der Bundesgerichtshof schränkt für Auffahrunfälle die Annahme des alleinigen Verschuldens des Auffahrenden jedoch dann ein, wenn feststeht, dass vor dem Unfall ein Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs stattgefunden hat und der Sachverhalt anderweitig nicht aufklärbar ist. In derartig gelagerten  Fällen ist daher in der Regel von einer hälftigen Schadensteilung der Unfallbeteiligten auszugehen.
Kategorie: Verkehrsrecht
Quote bei Auffahrunfall auf der Autobahn
Mittwoch, 16. Mai 2012n-tv Artikel: Wie Versicherer Kosten sparen
Sonntag, 13. Mai 2012n-tv berichtet über das Regulierungsverhalten der Versicherer bei einem Verkehrsunfall und kommt eindeutig zu dem Schluss: “Wer zahlen muss, ist nicht Ihr Freund!”
Daher sollte gerade bei geklärter Schuldfrage ein im Verkehrsrecht erfahrener Anwalt mit der Schadenabwicklung beauftragt werden. Nur dieser kann für den Geschädigten das Optimum nach einem Verkehrsunfall herausholen und sämtliche Schadenpositionen bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Und dabei muss die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die gesamten Kosten des Rechtsanwalts tragen.
Die jahrelange Erfahrung zeigt, dass Geschädigte viel Zeit und Geld verschwenden, wenn sie die Unfallregulierung in die eigenen Hände nehmen.
Hier der Link zum n-tv Artikel:Â http://www.n-tv.de/ratgeber/Wie-Versicherer-Kosten-sparen-article6204616.html
Sollten Sie in einem Verkehrsunfall verwickelt worden sein, wenden Sie sich an die SG Rechtsanwälte – Ihr Partner im Verkehrsrecht!
Benzinpreis-Kontrolle beschlossen
Mittwoch, 2. Mai 2012Das Bundeskabinett hat die Einrichtung einer neuen Meldebehörde beschlossen, um die Preispolitik der Ölkonzerne unter staatliche Kontrolle zu stellen und transparenter zu gestalten.
Die Betreiber der 14.700 Tankstellen in Deutschland müssen künftig detailliert darüber Auskunft geben, wann und in welchem Umfang sie die Preise an den Zapfsäulen erhöhen oder senken.
Außerdem müssten sie der sog. Markttransparenzstelle melden, welche Mengen an Treibstoffen sie wo und wie teuer eingekauft haben.
Rücktritt vom Autokauf bei Chiptuning
Freitag, 27. April 2012Die Gewährleistungsfrist für Gebrauchtwagen beträgt regelmäßig ein Jahr. Der Käufer hat das Recht, den Wagen gegen Erstattung des Kaufpreises an den Verkäufer zurückzugeben, wenn er diesen erfolglos zur Beseitigung eines Mangels aufgefordert hat. Das gleiche gilt, wenn das Fahrzeug einen Mangel hat, der nicht behoben werden kann. Ein solcher unbehebbarer Mangel kann auch in einer teilweise sogar wertsteigernden Maßnahme wie dem Chiptuning liegen, wenn dieses sich auch negativ auf das Fahrzeug auswirken kann und dem Käufer beim Abschluss des Kaufvertrages das Chiptuning nicht bekannt gemacht wurde. Hier berechtigt bereits der bloße Verdacht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Käufer muss nicht beweisen, dass der Motor tatsächlich durch das Chiptuning vorschnell verschlissen ist.
Haftung bei Verkehrsunfall mit betrunkenem Fussgänger
Dienstag, 24. April 2012Wer  absolut betrunken ist, hat sich vom öffentlichen Verkehr fernzuhalten. Stürzt er beim Überqueren einer Straße und wird, auf der nächtlichen Fahrbahn liegend, von einem Auto überrollt, tritt die Betriebsgefahr des Fahrzeugs völlig hinter dem grob fahrlässigen Verkehrsverhalten des Betrunkenen zurück. Der Verunglückte muss für den selbst verschuldeten Schaden alleine aufkommen. Das hat nun das OLG Köln entschieden (Az. 7 U 103/10).  Der betroffene Fußgänger hatte zum Unfallzeitpunkt 2,5 Promille Alkohol im Blut. Ein Autofahrer konnte den dunkel gekleideten, auf die Straße gefallenen Betrunkenen in der Nacht nicht mehr rechtzeitig ausmachen und überfuhr ihn. Der Beschuldigte habe sich durch seine Trunkenheit beim Überqueren der Straße in leichtfertiger Weise selbst in erhebliche Gefahr begeben, urteilten die Kölner Richter. Während der Autofahrer dagegen nicht damit rechnen musste, dass mitten auf seinem Fahrstreifen ein Mensch liegen würde.
Alkohol immer häufiger Ursache für Unfälle
Donnerstag, 19. April 2012Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei 305.938 Verkehrsunfälle, bei denen Menschen zu Schaden kamen. Im Vergleich zum Vorjahr war dies ein Anstieg um 6,1 Prozent. Die drei häufigsten Ursachen waren:
- Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren ,Missachtung von Vorfahrts- und Vorrangregeln (55.235 Fälle)
-  überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit (49.606 Fälle)
-  In weiteren 43.655 Fällen war der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu gering
Alkohol spielte bei insgesamt 15.887 Personenunfällen eine Rolle, dies entspricht einem Anstieg um 5,4 Prozent. Die Folgen von Alkohol am Steuer sind dabei immer besonders schwer: Obwohl nur einer von 19 Unfällen mit Personenschaden auf Alkoholeinfluss zurückging, war Alkohol für jeden zehnten Verkehrstoten und mehr als jeden zwölften Schwerverletzten verantwortlich.
Polizei muss bei Atemalkoholmessung 20-minütige Wartezeit beachten
Mittwoch, 18. April 2012Liegen zwischen Trinkende und Messung nicht mindestens 20 Minuten, so ist die Atemalkoholmessung unverwertbar.
Das urteilte das OLG Â KARLSRUHE
Az.: 1 Ss 32/06 Beschluss vom 05.05.2006
Detektivkosten bei Benzindiebstahl
Montag, 16. April 2012Ein Tankstellenbetreiber kann die zur Ermittlung eines Kunden aufgewandten Detektiv-kosten von diesem erstattet verlangen, wenn er ohne zuvor zu bezahlen das Tankstellengelände verlässt. Diese Rechtsverfolgungskosten bestehen bereits bei geringem Verlust. Dies entschied der BGH in Karlsruhe. Im zugrunde liegenden Fall tankte der Beklagte an einer Selbstbedienungstankstelle. An der Kasse bezahlte er lediglich einen Schokoriegel und zwei Vignetten zu einem Gesamtpreis. Die Klägerin schaltete, nachdem sie bemerkt hatte, dass der Kraftstoff nicht bezahlt worden war, ein Detektivbüro zur Ermittlung des Beklagten ein. Hierfür sind Kosten in Höhe von 137 Euro angefallen. Zudem begehrt die Klägerin die Erstattung einer Auslagenpauschale von 25 Euro und vorgerichtlicher Anwaltsgebühren in Höhe von 39 Euro. Das AG hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat das LG ihr stattgegeben. Die dagegen gerichtete Revision des Beklagten blieb nun erfolglos. Der BGH entschied, dass der Klägerin die geltend gemachten Beträge jedenfalls als Verzugsschaden gemäß § 280 Abs. 1, 2, § 286 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 BGB zustehen. Die Richter stellten außerdem klar, dass beim Tanken an einer Selbstbedienungstankstelle ein Kaufvertrag über den Kraftstoff bereits mit der Entnahme desselben zustande kommt. Somit befand sich der Beklagte bereits zum Zeitpunkt des Verlassens der Tankstelle mit seiner Zahlungspflicht im Verzug. Einer Mahnung bedurfte es für den Verzugseintritt hier nicht, denn es ist dem Kunden einer Selbstbedienungstankstelle offensichtlich, dass er unverzüglich nach dem Tanken den Kaufpreis entrichten muss. Als Folge des Verzuges kann die Klägerin Ersatz ihrer Rechtsverfolgungskosten verlangen. Dazu gehören im entschiedenen Fall auch die Kosten des Detektivbüros.
Abschleppen beim unberechtigten Parken auf einem Behindertenparkplatz rechtmäßig
Donnerstag, 12. April 2012Parkt ein Kraftfahrer verbotswidrig auf einem von mehreren Behindertenparkplätzen, kann er auch dann abgeschleppt werden, wenn die anderen Behindertenparkplätze unbesetzt sind. Dies hat das VG Neustadt entschieden. Ein Anwalt parkte seinen Pkw vor dem Gebäude des dortigen Amtsgerichts auf einem der beiden Behindertenparkplätze. Eine Bedienstete der beklagten Stadt stellte fest, dass in dem Fahrzeug kein Schwerbehindertenausweis auslag. Nachdem sie im Gerichtsgebäude vergeblich nach dem Fahrer des Wagens gesucht hatte, veranlasste sie das Abschleppen des Autos. Die Stadt forderte von dem Anwalt für das Abschleppen des Pkw 150 Euro. Dagegen erhob der Mann Klage mit der Begründung, der Abschleppvorgang sei unverhältnismäßig gewesen. Der zweite Schwerbehindertenparkplatz sei nicht belegt gewesen. Von dieser Argumentation des Klägers ließ sich das VG jedoch nicht überzeugen. Die Richter führten aus, dass ein verbotswidrig auf einem allgemein zugänglichen Behindertenparkplatz abgestelltes Fahrzeug sofort abgeschleppt werden dürfe. Eine Funktionsbeeinträchtigung liege bei Behindertenparkplätzen auch dann vor, wenn nicht alle Parkplätze gleichzeitig belegt seien.  Der Kostenbescheid sei daher rechtmäßig.
Polizei haftet nicht für Schäden, die ein Drogenspürhund verursacht
Dienstag, 10. April 2012Die Polizei haftet nicht bei Beschädigungen am Pkw anlässlich einer polizeilichen Durchsuchung, wenn der Fahrer den Wagen für Drogenfahrten benutzt. Dies hat das LG Magdeburg entschieden. Hierzu im Einzelnen: Der Sohn der Klägerin nutzte ohne Wissen seiner Mutter den Pkw für Fahrten, um damit Drogen einzukaufen. Bei einer polizeilichen Durchsuchung des Fahrzeugs durch einen Drogenhund wurden durch das Tier Kratzer und Lackschäden am Fahrzeug verursacht. Gefunden wurden u.a. Marihuana. Die Klägern beziffert ihren Schaden auf rund 4.000 Euro. Die Polizei bestreitet dessen Höhe und beruft sich auf die Rechtmäßigkeit des Einsatzes. Das LG folgte den Argumenten der Polizei und wies den geltend gemachten Schadenersatzanspruch ab. Alle möglichen Anspruchsgrundlagen scheitern, weil die Durchsuchung und auch der Einsatz des Hundes rechtmäßig gewesen sind. Bei der Durchsuchung etwaig entstandene Schäden müssten nicht die Polizei und damit die Steuerzahler tragen. Allerdings habe die Mutter einen Anspruch gegen ihren Sohn, da davon auszugehen sei, dass sie mit der Überlassung des Pkw’s an ihn nicht damit einverstanden war, dass dieser den Wagen für Fahrten zur Beschaffung und zum Transport von Betäubungsmitteln nutze.

