Kategorie: Verkehrsrechtsanwälte

Zur Haftung eines Kindes bei einem Verkehrsunfall

Montag, 12. März 2012

Ein Kind läuft unvermittelt auf die Fahrbahn, es kommt zum Unfall. Neben der menschlichen Tragödie stellt sich auch die Haftungsfrage.

Grundsätzlich gilt:  Kinder unter sieben Jahren haften überhaupt nicht.

Kindern zwischen sieben und zehn Jahren haften grundsätzlich nur für vorsätzlich verursachte Schäden.

Doch diese Haftungsbegrenzung entfällt  mit dem Tag der Vollendung des zehnten Lebensjahres. Hier urteilen die Gerichte nicht alle gleich.

Das OLG Celle hielt einen knapp Elfjährigen, der unvermittelt auf die Straße gelaufen war, für voll verantwortlich. Auch das OLG Hamm  sowie das Kammergericht Berlin bewerteten das sorglose Überqueren der Straße durch einen Minderjährigen als einen besonders schweren Verstoß.

Riskant kann es bei der Haftung auch werden, wenn Kinder aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. So erlegte das OLG Nürnberg einem zwölfeinhalb Jahre alten Jungen die volle Haftung auf, der wegen zu hoher Geschwindigkeit mit seinem Fahrrad mit einem fahrenden Pkw zusammenstieß. Auch das LG Stade hielt ein zehneinhalb Jahre altes Kind für voll verantwortlich, das bei geschlossener Bahnschranke die Gleise überquert hatte und von einem Zug erfasst wurde.

Andere Gerichte wie die LG Kleve, LG Dortmund  sowie das AG Essen sehen bei Unfällen im Straßenverkehr in Kindern eher Opfer als Täter. Der Verfassungsgerichtshof Berlin argumentierte in einem Fall sogar, die Gerichte seien zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Kinder verpflichtet, bei Minderjährigen eine Haftungsbegrenzung besonders intensiv zu prüfen.

Sollte Ihr Kind in einem Verkehrsunfall verwickelt sein, empfiehlt es sich, einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Nur dieser kann die Haftungsfrage richtig einschätzen und bestehende Ansprüche geltend machen. Die SG Rechtsanwälte beraten Sie gerne, auch ohne zeitaufwendigen Kanzleibesuch!

 

OLG Köln bestätigt Schwacke

Freitag, 2. März 2012

Das OLG Köln sieht durch die Vorlage von Internetausdrucken diverser Autovermieter die bewährte Schätzgrundlage des Schwacke-Automietpreisspiegels nicht als widerlegt an. Zum Hintergrund: Bei der Klägerin handelte es sich um eine Autovermietung. Diese ließ sich von ihren Kunden den Schadensersatz aus 15 Verkehrsunfällen zur Sicherheit in Höhe der entstandenen Mietwagenkosten abtreten. Die Eintrittspflichtigkeit der Beklagten – KFZ-Haftpflichtversicherung der Unfallgegner – zu 100 Prozent war unstreitig.

Das Landgericht Aachen hatte zuvor der Klage des Autovermieters  stattgegeben. Das Landgericht Aachen schätzte hierbei anhand des Schwacke-Automietpreisspiegels. Nicht zugesprochen wurde durch das Landgericht Aachen jedoch ein pauschaler Aufschlag für unfallbedingte Besonderheiten in Höhe von 20 Prozent.

Dies nahm die Klägerin hin. Die verklagte Versicherung ging allerdings vor dem OLG Köln in Berufung und wandte ein, sie habe durch ihren erstinstanzlichen Vortrag den Schwacke-Automietpreisspiegel als Schätzgrundlage hinreichend erschüttert. Zudem bestritt die Beklagte die Aktivlegitimation der Klägerin.

Das OLG Köln sah dies  anders und wies die Berufung vollumfänglich zurück.

Zunächst ging das OLG Köln von der Wirksamkeit der Abtretung des Schadensersatzes in Form entstandener Mietwagenkosten aus. Ein Verstoß gegen § 5 RDG liegt jedenfalls nicht vor.

Der Kunde könne von dem Mietwagenunternehmen eine Beratung im Hinblick auf die erforderlichen Mietwagenkosten verlangen. Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH-NJW 2006, 2618) bestehe sogar eine Verpflichtung zu einer solchen Beratung. Außerdem sei die Haftung dem Grunde nach in allen Fällen unstreitig gewesen. Die Abtretung habe auch nur den Schadensersatz in Form des Anspruchs auf Erstattung von Mietwagenkosten umfasst.

Urteil vom 19. Oktober 2011 (AZ: 16 U 55/10)

Sollten Sie Schwierigkeiten mit der Durchsetzung von Mietwagen-, oder Sachverständigenkosten haben, wenden Sie sich an Ihre Vertrauensanwälte – SG Rechtsanwälte – in Willich. Wir beraten Sie gerne und setzten Ihre Schadensersatzansprüche konsequent durch.

Unfallgeschädigter Autofahrer muss keine Marktforschung betreiben

Mittwoch, 15. Februar 2012

Ein unfallgeschädigter Autofahrer, der den entstandenen Fahrzeugschaden von einem Sachverständigen ermitteln lässt, ist nicht zur Einholung von Vergleichsangeboten verpflichtet. Er muss vor Erteilung des Gutachterauftrages keine “Marktforschung” betreiben, so lange für ihn nicht erkennbar ist, dass der Sachverständige seine Vergütung willkürlich ansetzt. Der Streit über die Sachverständigenkosten zwischen dem Gutachter und Haftpflichtversicherer darf nicht auf dem Rücken des Geschädigten ausgetragen werden.

Interessant in diesem Zusammenhang ist, ob sich dieses Urteil auch auf Mietwagenkosten übertragen lässt. Hier stellen sich Versicherungen nur allzu häufig quer und verweisen auf günstige Internetangebote. Das diese Angebote für den Geschädigten zum Zeitpunkt des Unfalls häufig nicht ermittelbar sind, lassen die Haftpflichtversicherer völlig außer Acht.

Welche Gutachter- und Mietwagenkosten bei einem Verkehrsunfall anfallen – und wie hoch diese sein dürfen -, sollte von erfahrenen Verkehrsanwälten geklärt werden. Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen die SG Rechtsanwälte aus Willich gerne zur Verfügung.

1.400 Radarfallen in NRW aufgestellt

Freitag, 10. Februar 2012

Wie wir bereits am 07.023012 angekündigt haben, geht seit heute 06:00 Uhr die Polizei massiv gegen Raser in NRW vor. Es wurden in der gesamten Umgebung 1.400 Radarfallen  aufgestellt, die 24 Stunden im Einsatz bleiben werden.

Sinn dieser Aktion sei die Reduzierung von Verkehrsunfällen mit Todesopfern, sagte  NRW-Innenminister Jäger. Hieran bestehen doch erhebliche Zweifel. Es stellt sich die Frage, wie die Zahlen der Verkehrstoten durch eine langfristig  angekündigte “Einmal-24 Stunden-Aktion” reduziert werden sollen. Hierhinter steckt wohl eher ein PR-Gag des Innenministeriums.

Zweifel bestehen zudem an der Richtigkeit der Messungen. Die Messgeräte reagieren hoch empfindlich auf Kälte und schalten sich bei hohen Minustemperaturen sogar ab. Die vorgenommen Messungen könnten demnach unpräzise sein. Sollten Sie geblitzt werden und haben berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Messung, empfiehlt es sich, einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Dieser kennt die Schwächen der Messgeräte und der Messungen und kann so gezielt gegen ein Bußgeld oder einen drohenden Führerscheinentzug vorgehen. Die SG Rechtsanwälte -Ihre Partner im Verkehrsrecht- helfen Ihnen gerne weiter.

 


Rechtsanwaltskosten bei unverschuldetem Unfall

Sonntag, 21. August 2011

Wer trägt die Kosten des Rechtsanwalts?

Wiederholt wird vom Geschädigten diese Frage gestellt. Den Schock über den Unfall kaum verdaut, werden weitere Kosten befürchtet. Oft wird dann entschieden für die Regulierung selber zu sorgen.

Regelmäßig empfiehlt es sich, bei Schäden einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Der Geschädigte weiß oft nicht, welchen Schaden, in welcher Höhe, er wo geltend machen kann. So setzt sich der Gesamtschaden aus mehreren Einzelpositionen zusammen. Ein Laie verliert hier schnell den Überblick.

Oft bietet zwar die gegnerische Versicherung ein Schadensmanagement an. Als Gegner des Geschädigten hat die Versicherung aber ein natürliches Interesse daran die Schadensregulierung klein zu halten. Die Versicherung verfolgt damit eigene Interessen.

Ein Rechtsanwalt ist dagegen der Interessenvertreter des Mandanten und hat die Möglichkeit alle Rechtsmittel auszuschöpfen.

Wenn der Unfall unverschuldet war und keine “Betriebsgefahr” anzurechnen ist, hat die gegnerische Versicherung die Kosten für den Rechtsanwalt als Teil des Gesamtschadens zu übernehmen.

Für den Geschädigten ist die anwaltliche Beratung also kostenlos!

 

Erstattung der Stundenverrechnungssätze der markengebundenen Fachwerkstatt bei fiktiver Abrechnung

Mittwoch, 3. August 2011

Reparaturkostenkalkulationen in Sachverständigengutachten beinhalten in der Auflistung des Arbeitslohns oftmals erhöhte Stundenverrechnungssätze einer Fachwerkstatt bzw. markengebunden Fachwerkstatt. Dies nehmen die regulierungspflichtigen Haftpflichtversicherer oft zum Anlass eigenmächtige Kürzungen vorzunehmen.  Der Geschädigte wird zur Begründung auf ein Gegengutachten verwiesen. Ihm werden erheblich günstigere Reparaturmöglichkeiten freier Werkstätten vorgehalten.

Doch wann ist diese Kürzung berechtigt?

Obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) hierüber bereits im Jahr 2003 in einem Urteil Klarheit geschaffen hatte, finden sich Gerichte, die die Feststellungen unterschiedlich interpretieren. Inzwischen hat der 6. Zivilsenat des BGH die Voraussetzungen einer zulässigen Kürzung konkretisiert. Letztlich kommt es auf die Zumutbarkeit an, den Geschädigten auf freie Werkstätten zu verweisen (BGH, Urteil vom 13.07.2010 – VI ZR 259/09; Urteil vom 22.06.2010 – VI ZR 337/09; Urteil vom 20.10.2009 – VI ZR 91/09).

Demnach ist eine Reparatur in einer “freien Fachwerkstatt” für den Geschädigten grundsätzlich unzumutbar, wenn sein Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls nicht älter als drei Jahre alt war. Auch bei Kraftfahrzeugen, die älter sind als drei Jahre, kann es für den Geschädigten unzumutbar sein sich auf eine freie Fachwerkstatt verweisen zu lassen. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug bisher stets in einer marken-gebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen.

SG Rechtsanwälte empfiehlt grundsätzlich, die Unfallschadenregulierung von Beginn an durch professionelle Hände begleiten zu lassen. So wird dem Kürzungsverhalten der gegnerischen Haftpflichtversicherung frühzeitig entgegen gewirkt.