Benzinpreis-Kontrolle beschlossen

2. Mai 2012

Das Bundeskabinett hat die Einrichtung einer neuen Meldebehörde beschlossen, um die Preispolitik der Ölkonzerne unter staatliche Kontrolle zu stellen und transparenter zu gestalten.

Die Betreiber der 14.700 Tankstellen in Deutschland müssen künftig detailliert darüber Auskunft geben, wann und in welchem Umfang sie die Preise an den Zapfsäulen erhöhen oder senken.

Außerdem müssten sie der sog. Markttransparenzstelle melden, welche Mengen an Treibstoffen sie wo und wie teuer eingekauft haben.

Rücktritt vom Autokauf bei Chiptuning

27. April 2012

Die Gewährleistungsfrist für Gebrauchtwagen beträgt regelmäßig ein Jahr. Der Käufer hat das Recht, den Wagen gegen Erstattung des Kaufpreises an den Verkäufer zurückzugeben, wenn er diesen erfolglos zur Beseitigung eines Mangels aufgefordert hat. Das gleiche gilt, wenn das Fahrzeug einen Mangel hat, der nicht behoben werden kann. Ein solcher unbehebbarer Mangel kann auch in einer teilweise sogar wertsteigernden Maßnahme wie dem Chiptuning liegen, wenn dieses sich auch negativ auf das Fahrzeug auswirken kann und dem Käufer beim Abschluss des Kaufvertrages das Chiptuning nicht bekannt gemacht wurde. Hier berechtigt bereits der bloße Verdacht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Käufer muss nicht beweisen, dass der Motor tatsächlich durch das Chiptuning vorschnell verschlissen ist.

 

Gleicheit bei der Bemessung eines Bußgeldes

26. April 2012

Bei der Bemessung der für ein verkehrsordnungswidriges Verhalten festzusetzenden Rechtsfolgen hat die berufliche oder soziale Stellung des Betroffenen außer Betracht zu bleiben. Ein Landtagsabgeordneter sah diesen Gleichheitsgrundsatz verletzt, als ihm die Behörden die Strafe für zu dichtes Auffahren auf der Autobahn vom eigentlichen Regelsatz 100 Euro auf 500 Euro erhöhten. Doch der Grund für die härtere Bestrafung war einzig und allein die verkehrsrechtliche Vorgeschichte des Abgeordneten. Bereits ein Jahr zuvor war er ebenfalls wegen zu geringen Abstands sowie aufgrund zweier Geschwindigkeitsüberschreitungen zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt worden. Der Autofahrer hatte sich außerdem der fahrlässigen Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung schuldig gemacht. Das Oberlandesgericht Bamberg sah daher den höheren Bußgeldbetrag als gerechtfertigte erzieherische Maßnahme an (Az.: 3 Ss OWi 1660/10).

Kündigung wegen eines Fahrverbots aufgrund einer Alkoholfahrt unzulässig

25. April 2012

Erhält ein als Fahrer angestellter Arbeitnehmer aufgrund Alkoholmissbrauchs ein Fahrverbot, kann ihm nicht ohne weiteres gekündigt werden. Selbst wenn bereits eine Abmahnung ausgesprochen wurde, sind immer noch einzelne Umstände zu berücksichtigen. Dies entschied das Arbeitsgericht Iserlohn.

Der Angestellte des zugrunde liegenden Streitfalls war bei dem Arbeitgeber überwiegend mit Fahrertätigkeiten betraut. Bereits im Jahr 2007 hatte er einen Bußgeldbescheid wegen Alkohols im Straßenverkehr erhalten, wofür er eine Abmahnung vom Arbeitgeber erhielt. Nachdem er ein Jahr später erneut mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, erhielt er ein dreimonatiges Fahrverbot, woraufhin ihm sein Arbeitgeber fristlos kündigte. Hiergegen klagte der Betroffene.

Das Gericht entschied, dass die Kündigung unwirksam ist. Dem Arbeitgeber lägen keine Tatsachen vor, aufgrund derer es ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen aller nicht zuzumuten wäre, dass Arbeitsverhältnis fortzusetzen.

Haftung bei Verkehrsunfall mit betrunkenem Fussgänger

24. April 2012

Wer  absolut betrunken ist, hat sich vom öffentlichen Verkehr fernzuhalten. Stürzt er beim Überqueren einer Straße und wird, auf der nächtlichen Fahrbahn liegend, von einem Auto überrollt, tritt die Betriebsgefahr des Fahrzeugs völlig hinter dem grob fahrlässigen Verkehrsverhalten des Betrunkenen zurück. Der Verunglückte muss für den selbst verschuldeten Schaden alleine aufkommen. Das hat nun das OLG Köln entschieden (Az. 7 U 103/10).  Der betroffene Fußgänger hatte zum Unfallzeitpunkt 2,5 Promille Alkohol im Blut. Ein Autofahrer konnte den dunkel gekleideten, auf die Straße gefallenen Betrunkenen in der Nacht nicht mehr rechtzeitig ausmachen und überfuhr ihn. Der Beschuldigte habe sich durch seine Trunkenheit beim Überqueren der Straße in leichtfertiger Weise selbst in erhebliche Gefahr begeben, urteilten die Kölner Richter. Während der Autofahrer dagegen nicht damit rechnen musste, dass mitten auf seinem Fahrstreifen ein Mensch liegen würde.

Anforderungen an die Geschwindigkeitsmessung

20. April 2012

Bei einem standardisierten Geschwindigkeits-Messverfahren ist es verbindlich, die Gebrauchsanweisung des Geräteherstellers einzuhalten. Nur so kann das hierdurch standardisierte Verfahren sichergestellt werden.

Komme es zu Abweichungen von der Gebrauchsanweisung, so handele es sich nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf nicht mehr um ein standardisiertes Messverfahren. Dieses gab einem Autofahrer recht, der gerügt hatte, dass das Amtsgericht zu Unrecht das Messprotokoll nicht verlesen hätte. Durch diesen nicht erhobenen Beweis hätte das Gericht seine Aufklärungspflicht verletzt. Das sahen die Richter am OLG ebenso. Das Amtsgericht hätte die Beweiserhebung von Amts wegen auf das Messprotokoll erstrecken müssen. Komme es nämlich – wie hier, wo nur drei Funktionstests ausgeführt worden waren – im konkreten Einzelfall bei einer Messung mit einem sog. standardisierten Messverfahren zu Abweichungen von der Gebrauchsanweisung, handele es sich nicht mehr um ein standardisiertes Messverfahren. Es lägen dann konkrete Anhaltspunkte für die Möglichkeit von Messfehlern vor.

OLG Düsseldorf – Az.: IV 4 RBs 170/11-

Küssen beim Autofahren ist grob fahrlässig

19. April 2012

Tödlicher Frontalzusammenstoß nach Kuss der Beifahrerin:

Nicht nur das Fahren unter Alkoholeinfluss kann im Falle eines Unfalls zu einer Mitschuld des anderen Unfallbeteiligten vollständig verdrängen. Wer sich im Straßenverkehr ablenken und sich dadurch grob schuldhaftes Verhalten vorwerfen lassen muss, der kann als alleiniger Unfallverursacher haftbar gemacht werden.

Urteil LG Saarbrücken

Alkohol immer häufiger Ursache für Unfälle

19. April 2012

Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei 305.938 Verkehrsunfälle, bei denen Menschen zu Schaden kamen. Im Vergleich zum Vorjahr war dies ein Anstieg um 6,1 Prozent. Die drei häufigsten Ursachen waren:

  • Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren ,Missachtung von Vorfahrts- und Vorrangregeln (55.235 Fälle)
  •  überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit (49.606 Fälle)
  •  In weiteren 43.655 Fällen war der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu gering

Alkohol spielte bei insgesamt 15.887 Personenunfällen eine Rolle, dies entspricht einem Anstieg um 5,4 Prozent. Die Folgen von Alkohol am Steuer sind dabei immer besonders schwer: Obwohl nur einer von 19 Unfällen mit Personenschaden auf Alkoholeinfluss zurückging, war Alkohol für jeden zehnten Verkehrstoten und mehr als jeden zwölften Schwerverletzten verantwortlich.

 


Polizei muss bei Atemalkoholmessung 20-minütige Wartezeit beachten

18. April 2012

Liegen zwischen Trinkende und Messung nicht mindestens 20 Minuten, so ist die Atemalkoholmessung unverwertbar.

Das urteilte das OLG  KARLSRUHE

Az.: 1 Ss 32/06 Beschluss vom 05.05.2006

MPU bei Cannabiskonsum

17. April 2012

Bei einer MPU wegen Cannabisgebrauchs ist die Untersuchung in erster Linie darauf gerichtet, das Konsumverhalten des Betreffenden herauszufinden. Es kommt für die Beurteilung der Fahreignung  darauf an, ob experimenteller, gelegentlicher oder gewohnheitsmäßiger Cannabiskonsum vorliegt. Die Rechtsprechung hat diese unterschiedlichen Konsumverhaltensweisen der jeweils vorgenommenen Beurteilung der Fahreignung zu Grunde gelegt. Diese unterschiedlichen Konsumarten wurden auch von medizinischen Sachverständigen als vorzufindende Arten des Cannabisgebrauchs ermittelt.

  • Der lediglich experimentelle Gebrauch ist z.B. ein einmaliger Gebrauch, etwa aus Neugier oder aus einer einmaligen Situation heraus.
  • Gelegentlicher Cannabiskonsum soll vorliegen, wenn mehr als lediglich experimenteller Konsum vorliegt, aber nur vereinzelt, allenfalls einmal pro Woche, konsumiert wird.
  • Der gewohnheitsmäßige Gebrauch wird angenommen, wenn öfter als einmal in der Woche konsumiert wird, bis hin zu mehrfachem, täglichen Konsum.

Allgemein lässt sich sagen, dass der Cannabiskonsum der Fahreignung umso mehr entgegensteht je intensiver er ist. Der Betroffene sollte daher keine unüberlegten Angaben zum Cannabiskonsum machen. Wer selbst Umstände vorträgt, die auf einen gewohnheitsmäßigen Cannabiskonsum schließen lassen wird seine Fahrerlaubnis sehr schnell verlieren und nur langsam zurückbekommen.

Sofern die Intensität des Cannabisgebrauchs geklärt ist, muss im Falle von gelegentlichem Cannabiskonsum geklärt werden, ob der Betreffende trotz des gelegentlichen Cannabiskonsums zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Dies kann der Fall sein, wenn zwischen dem Cannabiskonsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr strikt getrennt wird.