Artikel-Schlagworte: „Alkohol und Fahrrad“

Fahrradfahren auch bei verweigerter MPU erlaubt

Dienstag, 3. Januar 2012

Die Straßenverkehrsbehörde darf einem Verkehrsteilnehmer, der allein als Kraftfahrer alkoholauffällig wurde, nicht das Führen eines Fahrrads verbieten, weil er kein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) zur Frage vorgelegt hat, ob er zwischen dem Fahren eines solchen Fahrzeuges und dem Alkoholgenuss trennen kann.

OVG Koblenz, Urteil vom 08.06.2011, Az. 10 B 10415/2011

Alkohol auf dem Fahrrad

Mittwoch, 24. August 2011

Jetzt in den Sommermonaten lässt man das Auto gern  stehen und fährt mit dem Fahrrad zu gemütlichen abendlichen Feiern.

Dabei übersehen viele, dass auch für Fahrradfahrer eine Promillegrenze besteht!

Jeder aktive Verkehrsteilnehmer, egal mit welchem Verkehrsmittel er unterwegs ist, muss sich an die geltende STVO halten, andernfalls drohen Konsequenzen. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass  ab 1,6 Promille  das Fahrrad nicht mehr verkehrssicher geführt werden könne. Die Promillegrenze liegt demnach höher als bei Autofahrern.

Sollte bei Fahrradfahrern ein unkontrolliertes Fahren auftreten, kann die Fahrtüchtigkeit von der Polizei auch angezweifelt werden, wenn weniger als 1,6 Promille Blutalkohol vorhanden ist. Werden demnach Fahrradfahrer von der Polizei mit mehr als 1,6 Promille Blutalkohol aufgegriffen, drohen neben einer hohen Geldstrafe und einem Führerscheinentzug auch die MPU sofern es eine Wiederholungstat ist.