Artikel-Schlagworte: „Bußgeld“

Geschwindigkeitsmessung kurz vor Ende der Begrenzung rechtmäßig

Mittwoch, 8. Februar 2012

Das OLG Stuttgart hatte über eine Geschwindigkeitsübertretung zu urteilen, bei der die Polizei die Messung erst kurz vor der Aufhebung einer Geschwindigkeitsbegrenzung vornahm. Das Gericht sah durch die Messung keine Verwaltungsvorschriften als verletzt an. Demzufolge war die Geschwindigkeitsmessung rechtmäßig und der Temposünder musste das Bußgeld zahlen.

Die SG Rechtsanwälte aus Willich helfen Ihnen bei Bußgeldsachen gerne weiter!

Kein Fahrverbot trotz hoher Geschwindigkeitsübertretung und Arbeitslosigkeit

Freitag, 3. Februar 2012

Das Amtsgericht Wuppertal entschied, dass ein Empfänger des ALG I bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h seinen Führerschein behalten durfte. Es führte aus, dass von einem Führerscheinentzug abgesehen werden kann, wenn es für die betreffende Person eine übermäßige Härte darstellen würde. In dem vorliegenden Fall hatte ein Familienvater bereits alle Anträge für eine Existenzgründung ordnungsgemäß beantragt, die Bewilligung des Zuschusses wurde jedoch von dem Arbeitsamt nur unter der Voraussetzung  eines gültigen Führerscheins gewährt Az.: 26 OWi 623.

Dieses Urteil zeigt einmal mehr, dass es bei einem drohenden Fahrverbot auf die individuelle Situation des Betroffenen ankommt. Die SG Rechtsanwälte aus Willich beraten Sie bei einem drohenden Führerscheinentzug gerne über Ihre individuellen Möglichkeiten.

Winterreifenpflicht

Montag, 17. Oktober 2011

Die kalte Jahreszeit steht kurz bevor.

Damit verbunden ist auch eine geeignete Ausrüstung des Kfz. Für Autofahrer gilt bei Eis und Schnee eine Winterreifen-Pflicht.  D.h. bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte sind Winterreifen mit einer Mindestprofilötiefe von 1,6 mm grundsätzlich vorgeschrieben. Wer dagegen verstößt muss mit einem Bußgeld von 80 € und einem Punkt rechnen. Schlimmer jedoch ist, dass man im Falle eines Unfalls seinen Vollkaskoschutz riskiert.

SG Rechtsanwälte empfehlen daher Winterreifen nach der sogenannten O- bis O-Regel zu montieren. Demnach sollten Fahrzeuge von Oktober bis Ostern mit Winterreifen ausgerüstet sein.

Bußgeld – Verjährung

Montag, 22. August 2011

Mit Eintritt der Verjährung ist die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit ausgeschlossen.

Die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beträgt grundsätzlich 3 Monate, solange weder ein Bußgeldbescheid erlassen oder Anklage erhoben wurde. Nach wirksamer Zustellung eines wirksamen Bußgeldbescheides verjährt die Ordnungswidrigkeit gem. § 26 Abs. 3 StVG in 6 Monaten.

Eine Besonderheit besteht bei Ordnungswidrigkeiten wegen Alkohol- und Drogendelikten. Hier betragen die Verjährungsfristen grundsätzlich mindestens 6 Monate.

Im konkreten Fall beraten Sie die SG Rechtsanwälte gerne.

 

Urlaubszeit ist Reisezeit – Achtung vor ausländischen Bußgeldern

Donnerstag, 4. August 2011

Bislang hatte der Autofahrer, wenn er im Ausland zu schnell fuhr oder ein Rotlicht ignorierte kaum etwas zu befürchten, solange er nicht an Ort und Stelle mit einem Bußgeld belegt wurde. Dies kann sich sehr bald ändern. Ab sofort sollte der deutsche Autofahrer sein “Urlaubsknöllchen” nicht achtlos entsorgen.

Bereits seit vergangenem Herbst vollstrecken die Ferienländer erlassene Bußgeldbescheide  auch in Deutschland. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Geldbuße auf mindestens 70,00 € beläuft. Durch die Einführung einer europaweiten Datenbank soll es der Polizei aus EU-Ländern künftig ermöglicht werden, die Daten des Fahrzeighalters zu ermitteln. Dies ermöglicht die direkte Übersendung des Bußgeldbescheides an den Betroffenen. Ein entsprechener Beschluss des Europaparlaments in Straßburg liegt bereits vor.

Folgende Vergehen werden zukünftig unter anderem geahndet: Überschreitung des Tempolimits, Mißachten und Überfahren einer roten Ampel, fehlender Sicherheitsgurt oder Helm, Fahren unter Alkoholeinfluss, Handy am Steuer.

Falschparker sollen erst ab 2013 verfolgt werden.

Auch wenn nicht davon auszugehen ist, dass die ausländischen Behörden alle Vergehen konsequent verfolgen, raten die SG Rechtsanwälte zu einer erhöhten Vorsicht im Ausland. Schon vermeintlich kleine Verkehssünden können im europäischen Ausland teuer zu stehen kommen.

Bußgelder in Europa

Quelle: ADAC

 Gerade im Hinblick auf die Einführung einer europaweiten Datenbank ist zukünftig von einer vermehrten Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten auszugehen.