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BVSK-Gesprächsergebnis hat keine Bindungswirkung

Dienstag, 18. Oktober 2011

Üblicherweise rechnen einzelne Versicherer die Sachverständigengebühren ab und nehmen erhebliche Kürzungen vor. Dabei verweisen Sie auf ein Gesprächsergebnis zwischen dem Versicherer und dem BVSK. Es bildet sich eine zunehmende und langsam herrschende Meinung in der Rechtsprechung, die eine Bindungswirkung eines solchen Gesprächsergebnisses verneint.

So auch erst kürzlich das AG Siegburg in seinem Urteil am 29.09.2011, Az. 103 C 73/11. Der pauschale Hinweis auf ein keineswegs allgemein gültiges, geschweige denn bekanntes BVSK-Gespräch genüge grundsätzlich nicht um geltend gemachte Sachverständigengebühren zu erschüttern.

Gesprächsergebnis BVSK mit HUK Sondervereinbarung mit nicht marktüblichen Preisen

Samstag, 3. September 2011

So das LG Freiburg, Urteil vom 04.08.2011, Az. 3 S 313/10.
Die Berufungskammer sieht das Gesprächsergebnis als Sondervereinbarung an und die darin enthaltenen Preise als nicht marktgerechte Preise. Damit hat erneut ein Landgericht das Gesprächsergebnis BVSK mit der HUK-Coburg als nicht maßgeblich beurteilt.

Die SG Rechtsanwälte setzen sich auch für die Durchsetzung restlicher und fälliger Sachverständigenkosten ein.