Artikel-Schlagworte: „Fahren unter Alkoholeinfluss“

Küssen beim Autofahren ist grob fahrlässig

Donnerstag, 19. April 2012

Tödlicher Frontalzusammenstoß nach Kuss der Beifahrerin:

Nicht nur das Fahren unter Alkoholeinfluss kann im Falle eines Unfalls zu einer Mitschuld des anderen Unfallbeteiligten vollständig verdrängen. Wer sich im Straßenverkehr ablenken und sich dadurch grob schuldhaftes Verhalten vorwerfen lassen muss, der kann als alleiniger Unfallverursacher haftbar gemacht werden.

Urteil LG Saarbrücken

Völlig dicht und ohne Schuld

Mittwoch, 16. November 2011

Wer angetrunken einen Autounfall baut, handelt grob fahrlässig. Wer hingegen sturzbesoffen ist, nicht. Diese auf den ersten Blick verwirrende Rechtsauffassung hat der Bundesgerichtshof nun in einem Urteil vertreten.

In dem verhandelten Fall war ein Autofahrer mit 2,7 Promille gegen einen Laternenpfahl geprallt. Als die Versicherung die Übernahme des Schadens mit dem Verweis auf grobe Fahrlässigkeit verweigerte, klagte der Fahrer. Nach mehreren Instanzen gab ihm der BGH schließlich teilweise Recht. Aufgrund des hohen Blutalkoholgehalts und des Verhaltens bei der polizeilichen Beweisaufnahme sei davon auszugehen, dass der Autofahrer zum Unfallzeitpunkt unzurechnungsfähig gewesen sei. Eine grobe Fahrlässigkeit scheide daher aus.

BGH IV ZR 225/10

Urlaubszeit ist Reisezeit – Achtung vor ausländischen Bußgeldern

Donnerstag, 4. August 2011

Bislang hatte der Autofahrer, wenn er im Ausland zu schnell fuhr oder ein Rotlicht ignorierte kaum etwas zu befürchten, solange er nicht an Ort und Stelle mit einem Bußgeld belegt wurde. Dies kann sich sehr bald ändern. Ab sofort sollte der deutsche Autofahrer sein “Urlaubsknöllchen” nicht achtlos entsorgen.

Bereits seit vergangenem Herbst vollstrecken die Ferienländer erlassene Bußgeldbescheide  auch in Deutschland. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Geldbuße auf mindestens 70,00 € beläuft. Durch die Einführung einer europaweiten Datenbank soll es der Polizei aus EU-Ländern künftig ermöglicht werden, die Daten des Fahrzeighalters zu ermitteln. Dies ermöglicht die direkte Übersendung des Bußgeldbescheides an den Betroffenen. Ein entsprechener Beschluss des Europaparlaments in Straßburg liegt bereits vor.

Folgende Vergehen werden zukünftig unter anderem geahndet: Überschreitung des Tempolimits, Mißachten und Überfahren einer roten Ampel, fehlender Sicherheitsgurt oder Helm, Fahren unter Alkoholeinfluss, Handy am Steuer.

Falschparker sollen erst ab 2013 verfolgt werden.

Auch wenn nicht davon auszugehen ist, dass die ausländischen Behörden alle Vergehen konsequent verfolgen, raten die SG Rechtsanwälte zu einer erhöhten Vorsicht im Ausland. Schon vermeintlich kleine Verkehssünden können im europäischen Ausland teuer zu stehen kommen.

Bußgelder in Europa

Quelle: ADAC

 Gerade im Hinblick auf die Einführung einer europaweiten Datenbank ist zukünftig von einer vermehrten Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten auszugehen.