Erhält ein als Fahrer angestellter Arbeitnehmer aufgrund Alkoholmissbrauchs ein Fahrverbot, kann ihm der Arbeitgeber nicht ohne Weiteres kündigen. Auch wenn bereits zuvor eine Abmahnung erfolgt ist, hat der Arbeitgeber  immer noch einzelne Umstände zu berücksichtigen. Berücksichtigt werden müssen unter anderem: Betriebszugehörigkeit, Zuverlässigkeit etc…
Arbeitsgericht Iserlohn – 1 Ca 1594/08.
Die SG Rechtsanwälte beraten Sie bei einem drohenden Fahrverbot und weiterer möglicher Konsequenzen. Sie finden uns in Willich (in der Nähe von Düsseldorf, Mönchengladbach, Neuss und Krefeld).

