„Die heute von Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer vorgestellten Pläne sorgen für mehr Transparenz des Flensburger Punktesystems. Dies ist aus Sicht der Verkehrssicherheit zu begrüßen“, kommentiert der Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), Dr. Walter Eichendorf, die vom Minister vorgestellten Eckpunkte zur Reform des Verkehrszentralregisters (VZR). Die jetzige Situation sei besonders mit Blick auf die Tilgungsfristen sowohl für den Laien als auch für Behörden und Gerichte nur schwer durchschaubar.
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Präsident des DVR begrüßt die angestrebten Reformen des Flensburger Punktesystems
Dienstag, 28. Februar 2012Ramsauer präsentiert Konzept für neues Punktesystem
Dienstag, 28. Februar 2012Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) stellt heute seine Pläne für ein neues Punktesystem für Verstöße am Steuer vor. Der Vorschlag läuft im Kern darauf hinaus, dass es nur noch zwei Kategorien gibt: Je nach Schwere des Vergehens soll es einen Punkt oder maximal zwei Punkte geben. Der Verlust des Führerscheins soll demnächst aber bereits bei acht Punkten drohen.
Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände meldete Zweifel an, “ob wir mit ein und zwei Punkten gerecht die Schwere der Verkehrsverstöße bewerten”.
Beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg sind derzeit neun Millionen Bürger mit schwereren Verkehrssünden registriert.
Keine Nachschulungen mehr möglich
Montag, 13. Februar 2012Notorische Verkehrssünder sollen zukünftig die Möglichkeit verlieren, Punkte in Flensburg durch Nachschulungen abzubauen. Im Zuge der Punkte-Reform des Bundesverkehrsministers Peter Ramsauer soll nun diese Möglichkeit zukünftig entfallen. Bisher können Autofahrer, die durch Rasen, Rotlicht- oder andere Verkehrsverstöße viele Eintragungen angehäuft haben, ihren Kontostand mit einer freiwilligen  Schulung um bis zu vier Punkte verringern.
Alkoholbedingte Verkehrsunfälle häufen sich um den Rosenmontag
Sonntag, 12. Februar 2012Der DVR (Deutscher Verkehrssicherheitsrat) empfiehlt um die “Tollen Tage” gänzlich auf Alkohol zu verzichten, sobald ein Fahrzeug bewegt werden muss. Allein in NRW starben 2010 zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch elf Menschen, weitere 260 wurden verletzt. In 46 Fällen war Alkohol beim Fahrzeugführer festgestellt worden.
Die Polizei wird deshalb auch in diesem Jahr verstärkt gegen Alkoholsünder vorgehen.
Zu bedenken:
- Relative Fahruntüchtigkeit kann bereits ab 0,3 Promille vorliegen
- 0,5 Promille bedeuten vier Punkte in Flensburg, 500 Euro Strafe und einen Monat Fahrverbot
- 1,1 Promille – absolute Fahruntüchtigkeit – mögliche Konsequenz: strafrechtliche Strafbarkeit, Geldstrafe bis Freiheitsstrafe
- 1,6 Promille auf dem Fahrrad- absolute Fahruntüchtigkeit – es drohen ein Bußgeld und die MPU
- Im Durchschnitt werden 0,15 Promille stündlich abgebaut, weshalb auch der Restalkoholgehalt am nächsten Tag zu beachten ist
Flensburger Punkte – ab 2013 Neuregelung?
Donnerstag, 9. Februar 2012“Bild” und “Autobild” berichten, dass das Punktesystem ab 2013 umgebaut werden soll. Verkehrsminister Ramsauer plane demnach im  Einzelnen:
- Â Zu schnelles Fahren soll bald nur noch einen Punkt geben statt drei.
-  Fahren über eine rote Ampel wird mit zwei Punkten betraft statt wie bisher mit drei bis sieben.
Der Haken: Der Führerschein soll  schon mit 8 Punkten weg sein – zur Zeit müssen für einen Führerscheinentzug  18 Punkte angesammelt werden.
Wie die bereits vorhanden Punkte in das neue System umgewandelt werden sollen, steht noch nicht fest.
Dei SG Rechtsanwälte aus Willich helfen Ihnen bei drohenden Führerscheinentzug gerne weiter.
Punkte in Flensburg
Sonntag, 14. August 2011Es stellt sich immer wieder die Frage, wann Punkte in Flensburg dem Verfall unterliegen.
Von einem Verfall der Punkte Flensburg kann man allerdings nicht sprechen. Eher von einem Abbau. Die Punkte in Flensbug verfallen nicht, sondern unterliegen einer Tilgungsfrist. Nach Ablauf der Tilgungsfrist werden die Punkte in Flensburg nicht mehr berücksichtigt, wenn keine neue Tat im Register eingetragen wird, die vor dem Ende der Tilgungsfrist begangen wurde. Es muß hinsichtlich des Verfalls der Punkte in Flensburg also unterschieden werden.
Prinzipiell werden Punkte in Flensburg aus Ordnungswidrigkeiten nach zwei Jahren getilgt und nach drei Jahren endgültig aus dem Register gelöscht. Dies gilt aber nur, wenn keine neuen Punktehinzugetreten sind.
Man beachte, dass zwischen Tilgung und endgültiger Löschung grundsätzlich ein Jahr liegt.

