Artikel-Schlagworte: „Geschwindigkeitsüberschreitung“

Anforderungen an die Geschwindigkeitsmessung

Freitag, 20. April 2012

Bei einem standardisierten Geschwindigkeits-Messverfahren ist es verbindlich, die Gebrauchsanweisung des Geräteherstellers einzuhalten. Nur so kann das hierdurch standardisierte Verfahren sichergestellt werden.

Komme es zu Abweichungen von der Gebrauchsanweisung, so handele es sich nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf nicht mehr um ein standardisiertes Messverfahren. Dieses gab einem Autofahrer recht, der gerügt hatte, dass das Amtsgericht zu Unrecht das Messprotokoll nicht verlesen hätte. Durch diesen nicht erhobenen Beweis hätte das Gericht seine Aufklärungspflicht verletzt. Das sahen die Richter am OLG ebenso. Das Amtsgericht hätte die Beweiserhebung von Amts wegen auf das Messprotokoll erstrecken müssen. Komme es nämlich – wie hier, wo nur drei Funktionstests ausgeführt worden waren – im konkreten Einzelfall bei einer Messung mit einem sog. standardisierten Messverfahren zu Abweichungen von der Gebrauchsanweisung, handele es sich nicht mehr um ein standardisiertes Messverfahren. Es lägen dann konkrete Anhaltspunkte für die Möglichkeit von Messfehlern vor.

OLG Düsseldorf – Az.: IV 4 RBs 170/11-

1.400 Radarfallen in NRW aufgestellt

Freitag, 10. Februar 2012

Wie wir bereits am 07.023012 angekündigt haben, geht seit heute 06:00 Uhr die Polizei massiv gegen Raser in NRW vor. Es wurden in der gesamten Umgebung 1.400 Radarfallen  aufgestellt, die 24 Stunden im Einsatz bleiben werden.

Sinn dieser Aktion sei die Reduzierung von Verkehrsunfällen mit Todesopfern, sagte  NRW-Innenminister Jäger. Hieran bestehen doch erhebliche Zweifel. Es stellt sich die Frage, wie die Zahlen der Verkehrstoten durch eine langfristig  angekündigte “Einmal-24 Stunden-Aktion” reduziert werden sollen. Hierhinter steckt wohl eher ein PR-Gag des Innenministeriums.

Zweifel bestehen zudem an der Richtigkeit der Messungen. Die Messgeräte reagieren hoch empfindlich auf Kälte und schalten sich bei hohen Minustemperaturen sogar ab. Die vorgenommen Messungen könnten demnach unpräzise sein. Sollten Sie geblitzt werden und haben berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Messung, empfiehlt es sich, einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Dieser kennt die Schwächen der Messgeräte und der Messungen und kann so gezielt gegen ein Bußgeld oder einen drohenden Führerscheinentzug vorgehen. Die SG Rechtsanwälte -Ihre Partner im Verkehrsrecht- helfen Ihnen gerne weiter.

 


Geschwindigkeitsüberschreitung: Tempo 30-Schild wegen Baumbewuchs nicht erkennbar

Montag, 12. September 2011

Ist ein Verkehrsschild  im Zeitpunkt des Verstoßes wegen Baumbewuchs nicht erkennbar, ist eine Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts unzulässig.

Mit dieser klarstellenden Entscheidung sprach das Oberlandesgericht (OLG) Hamm einen Autofahrer vom Vorwurf der innerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung frei. Die Richter machten deutlich, dass in einem solchen Fall nur eine Verurteilung wegen Überschreitung der generellen Höchstgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h in Betracht komme. Das gelte auch vor dem Gesichtspunkt des bei Tempo 30 Schildern geltenden eingeschränkten Sichtbarkeitsgrundsatzes. Dieser gelte nämlich nur für die Beschilderung am Beginn einer solchen Zone, nicht aber für etwaige Wiederholungsschilder. Sei ein Schild aber nicht erkennbar, könne es auch keine Rechtswirkung entfalten (OLG Hamm, III-3 RBs 336/09).

Ausnahmsweise Absehen von Fahrverbot bei besonderer Härte

Samstag, 10. September 2011

Das Gericht kann von der Verhängung eines nach der Bußgeldverordnung vorgesehenen Fahrverbots bei gleichzeitiger Erhöhung des Bußgeldes absehen, wenn die Anordnung des Fahrverbots für den Betroffenen eine besondere Härte bedeutet und die Bestrafung außer Verhältnis zu dem begangenen Verkehrsverstoß steht.

So sah das Amtsgericht Walsrode bei einer festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts von der Verhängung eines einmonatigen Fahrverbots ab. Die Betroffene als Ärztin hätte ohne Führerschein ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Dafür wurde die Geldbuße auf 400 Euro erhöht.

Urteil des AG Walsrode vom 23.11.2010, Az. 5 OWi 345 Js 30073/10

Bei drohendem Fahrverbot wenden Sie sich an SG Rechtsanwälte.

2 mal im Jahr zu schnell – Lappen weg

Mittwoch, 10. August 2011

Die Führerscheinverlust droht nicht nur bei einer erheblichen Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung.

Bei einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung wird in der Regel ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat verhängt.

 

Doch nicht verzweifeln. Auch hier gibt es oft eine Möglichkeit das Fahrverbot abzuwenden. Die SG Rechtsanwälte beraten Sie gerne.

Aktuelle Rechtsprechung – Kreisverkehr

Montag, 8. August 2011

1. Nahezu zeitgleiches Einfahren in den Kreisverkehr

Eine alltägliche Situation: Zwei Fahrzeuge fahren augenscheinlich gleichzeitig in einen Kreisverkehr, es kommt zum Zusammenstoß. Schnell entsteht die Rechtsauffassung, dass zumindest einer der Unfallbeteiligten dem anderen die Vorfahrt genommen hat. Schnell ist die Schuldfrage vermeintlich geklär, denn grundsätzlich haben Fahrzeuge, die sich bereits im Kreisverkehr befinden, aus Sicht des Einfahrenden von links kommend, Vorrang.Es gibt aber auch Ausnahmen.

Das OLG Koblenz hatte erst kürzlich über einen solchen Vorfall zu enscheiden (Urteil vom 29.11.2010, Az. 12 U 1275/09):

Etwas anderes gilt danach, wenn der von links Kommende erst später in den Kreisverkehr einfährt als der in Fahrtrichtung durch die dahinter liegende Einfahrt Einfahrende. Für das Gericht stand fest, dass der geringfügig danach in den Kreisel einfahrende Autofahrer mit zu hoher Geschwindigkeit gefahren ist oder zu spät reagiert hat. Er haftete daher allein für den Unfallschaden.

2. Kreisverkehr beendet Geschwindigkeitsbeschränkung

Die durch ein Verkehrsschild kurz vor der Einfahrt eines außerörtlichen Kreisverkehrs angeordnete Höchstgeschwindigkeit gilt nach Verlassen des Kreisverkehrs nicht mehr fort, sofern sie nicht durch ein weiteres Verkehrsschild erneut angeordnet wird (OLG München, Beschluss vom 03.08.2009, Az. 24 U 252/09).