Artikel-Schlagworte: „Geschwindigkeitsübertretung“

KBA-Jahresbericht 2011

Donnerstag, 10. Mai 2012

Mehr als die Hälfte der Eintragungen im Verkehrszentralregister  ist auf überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen, wie aus dem aktuellen Jahresbericht des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) hervorgeht. Alkohol am Steuer wurde in 15,5 Prozent aller Fälle nachgewiesen. Rund jeder zehnte Eintrag erfolgte wegen Missachtung der Vorfahrtsregeln.

Gegen das Handyverbot am Steuer haben im vergangenen Jahr nachweislich 450.000 Autofahrer verstoßen. Gegenüber dem Jahr 2010 war dies ein Anstieg um 6,2 Prozent. Die meisten Vergehen in diesem Bereich wurden in der Altersgruppe der 35- bis 44-Jährigen registriert.

In 5.770 Fällen verstießen Autofahrer gegen die Gurtpflicht. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Zunahme um 24 Prozent. In knapp neun von zehn Fällen wurden die Delikte von Männern begangen. Rund jeder fünfte Verstoß gegen die Anschnallpflicht erfolgte in Tateinheit mit überhöhter Geschwindigkeit. Ein ähnlicher Prozentsatz ergibt sich in Verbindung mit unerlaubter Handynutzung am Steuer.

Erstmals 2011 hat die Zahl der registrierten Personen im VZR die Grenze von neun Millionen überschritten. Fünf Millionen Personen sind lediglich mit bis zu drei Punkten belastet. Rund 1,6 Millionen Einträge umfassen vier bis sieben Punkte, darunter zahlreiche Wiederholungstaten. Etwa 500.000 Personen haben acht bis 17 Punkte.

Quelle: KBA

Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol am Steuer und Drogen – Ergebnis des Blitzmarathons in NRW

Sonntag, 12. Februar 2012

Laut Auskunft des Ministeriums waren in der Aktionszeit insgesamt 250 Autofahrer so schnell, dass ihnen ein Fahrverbot droht. Acht von ihnen mussten den Führerschein sogar an Ort und Stelle abgeben. 31 Autofahrer waren alkoholisiert oder standen unter Drogeneinfluss. 307 hatten sich nicht angegurtet.

Der schnellste Raser wurde auf dem Weg zum Karneval innerorts mit 103 statt der erlaubten 50 km/h geblitzt. Ihm dürfte der Spaß wohl vorab bereits vergangen sein, denn er muss nun mit einem saftigen Bußgeld in Höhe von 280 Euro, zwei Monaten Fahrverbot sowie vier Punkten in Flensburg rechnen.

Der schlimmste Raser war mit 148 Kilometern unterwegs, erlaubt waren jedoch nur 70 km/h. Das ist eine Überschreitung um mehr als das Doppelte. Auch diesem Raser droht ein Bußgeld von 600 Euro verbunden mit einem dreimonatigen Fahrverbot und vier Punkten.

Die Polizei zeigte sich mit dem Ergebnis des Blitzmarathons “sehr zufrieden”. Doch mittlerweile mehren sich die Stimmen, welche den Sinn der Aktion anzweifeln. Zudem bestehen erhebliche Zweifel, ob die eingesetzten Geräte aufgrund der Kälte auch korrekte Ergebnisse lieferten.

Übrigens wurden bei dem Marathon auch 31 Autofahrer alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss erwischt- zurückzuführen ist diese hohe Zahl auf die Karnevalszeit. Es ist davon auszugehen, dass die Polizei auch in den nächsten Tagen verstärkt auf Alkoholsünder achten wird. Gerade in den Karnevalshochburgen, wie Köln, Düsseldorf und Mainz sollte daher mit verstärkten Kontrollen durch die Polizei gerechnet werden.

Die SG Rechtsanwälte halten Sie weiterhin auf dem Laufenden und wünschen Ihnen eine schöne Karnevalszeit!

Polizei geht in NRW gegen Raser vor

Dienstag, 7. Februar 2012

Mit einer groß angelegten Aktion geht die Polizei in NRW ab kommenden Freitag, den 10.02.2012, gegen Raser vor. So wird auf den Straßen in NRW 24 Stunden lang im großen Stil geblitzt. Hierbei werden die Radarfallen an wechselnden Stellen aufgestellt.

Kein Fahrverbot trotz hoher Geschwindigkeitsübertretung und Arbeitslosigkeit

Freitag, 3. Februar 2012

Das Amtsgericht Wuppertal entschied, dass ein Empfänger des ALG I bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h seinen Führerschein behalten durfte. Es führte aus, dass von einem Führerscheinentzug abgesehen werden kann, wenn es für die betreffende Person eine übermäßige Härte darstellen würde. In dem vorliegenden Fall hatte ein Familienvater bereits alle Anträge für eine Existenzgründung ordnungsgemäß beantragt, die Bewilligung des Zuschusses wurde jedoch von dem Arbeitsamt nur unter der Voraussetzung  eines gültigen Führerscheins gewährt Az.: 26 OWi 623.

Dieses Urteil zeigt einmal mehr, dass es bei einem drohenden Fahrverbot auf die individuelle Situation des Betroffenen ankommt. Die SG Rechtsanwälte aus Willich beraten Sie bei einem drohenden Führerscheinentzug gerne über Ihre individuellen Möglichkeiten.