Artikel-Schlagworte: „Handy am Steuer“

Verbotene Handynutzung beginnt bereits bei Aufnahme des Geräts

Sonntag, 30. Oktober 2011

Das OLG Köln hat entschieden, dass ein verbotswidriges Benutzen eines Mobiltelefons schon dann vor liegt, wenn der Autofahrer das Gerät in die Hand nimmt, um es zum Telefonieren einzuschalten. Das gilt auch dann, wenn das Einschalten dann aber am entladenen Akku scheitert.

Danach wird ein Mobiltelefon während der Fahrt nur dann nicht verbotswidrig benutzt, wenn es nur in die Hand genommen wird, um es von einem Ort an einen anderen zu legen.

OLG Köln, Urteil vom 14.04.2009, Az. 83 SS-OWi 032/09.

Handynutzung

Donnerstag, 6. Oktober 2011

Das blosse Aufheben oder Umlagern eines Mobiltelefons während der Fahrt erfüllt nicht den Tatbestand der verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons nach § 23 I a StVO. Nach dem Wortlaut ist dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt, wenn er es hierfür aufnimmt oder hält. Alleine schon der Wortlaut des § 231 I a StVO erfordert die zweckgebundene Nutzung.

Gerade diese liegt jedoch bei dem bloßen Umlegen des Mobiltelefons nicht vor. So das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 5.10.2006, Az. IV-2 SS OWI 134-OWI 70/06 III.

Urlaubszeit ist Reisezeit – Achtung vor ausländischen Bußgeldern

Donnerstag, 4. August 2011

Bislang hatte der Autofahrer, wenn er im Ausland zu schnell fuhr oder ein Rotlicht ignorierte kaum etwas zu befürchten, solange er nicht an Ort und Stelle mit einem Bußgeld belegt wurde. Dies kann sich sehr bald ändern. Ab sofort sollte der deutsche Autofahrer sein “Urlaubsknöllchen” nicht achtlos entsorgen.

Bereits seit vergangenem Herbst vollstrecken die Ferienländer erlassene Bußgeldbescheide  auch in Deutschland. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Geldbuße auf mindestens 70,00 € beläuft. Durch die Einführung einer europaweiten Datenbank soll es der Polizei aus EU-Ländern künftig ermöglicht werden, die Daten des Fahrzeighalters zu ermitteln. Dies ermöglicht die direkte Übersendung des Bußgeldbescheides an den Betroffenen. Ein entsprechener Beschluss des Europaparlaments in Straßburg liegt bereits vor.

Folgende Vergehen werden zukünftig unter anderem geahndet: Überschreitung des Tempolimits, Mißachten und Überfahren einer roten Ampel, fehlender Sicherheitsgurt oder Helm, Fahren unter Alkoholeinfluss, Handy am Steuer.

Falschparker sollen erst ab 2013 verfolgt werden.

Auch wenn nicht davon auszugehen ist, dass die ausländischen Behörden alle Vergehen konsequent verfolgen, raten die SG Rechtsanwälte zu einer erhöhten Vorsicht im Ausland. Schon vermeintlich kleine Verkehssünden können im europäischen Ausland teuer zu stehen kommen.

Bußgelder in Europa

Quelle: ADAC

 Gerade im Hinblick auf die Einführung einer europaweiten Datenbank ist zukünftig von einer vermehrten Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten auszugehen.