Artikel-Schlagworte: „Lappen weg“

Kurze Lichthupe beim Überholen auf Autobahn erlaubt

Montag, 5. September 2011

Autofahrer dürfen auf Autobahnen kurz die Lichthupe betätigen, wenn sie dem Vordermann ihre Überholabsicht andeuten wollen. Wer allerdings mit Lichthupe zu dicht auffährt, macht sich der Nötigung strafbar.

Dann drohen nicht nur fünf Punkte in Flensburg, sondern schnell ist auch der “Lappen weg”.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Lappen weg und Anwendung der 130%-Regel

Donnerstag, 1. September 2011

Es gibt immer wieder  Berührungspunkte zwischen dem Zivil- und Strafrecht. So auch in einem vom OLG Hamm zu entscheidenden Verfahren (Beschl. vom 30.09.2010, Az. III 3 RVs 72/10).

In der Sache ging es um ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und die Entziehung der Fahrerlaubnis. Hier spielte der Begriff des “bedeutenden Fremdschadens” eine Rolle. Das OLG Hamm hat in seinem Beschluss zunächst bestätigt, dass die Grenze für den bedeutenden Fremdschaden derzeit bei 1.300 € läge.

Es war daher zu prüfen, ob der entstandene Schaden eine Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigte im Sinne des  § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB. Bei der Ermittlung des Fremdschaden wurden nur solche Schadenpositionen herangezogen, die auch zivilrechtlich erstattungsfähig waren.  In diesem Zusammenhnag spielte dann die 130 %-Rechtsprechung des BGH eine Rolle. Das OLG kam nämlich in seinem Fall unter Anwendung der Grundsätze dieser Rechtsprechung zu dem Ergebnis, dass es wirtschaftlich unvernünftig sei, den vom Angeklagten beschädigten Pkw zu reparieren und errechnet nur einen (wirtschaftlichen) Schaden von 1.100 €. Das Fahrzeug selbst war ein wirtschaftlicher Totalschaden, weshalb die 130%-Regel Anwendung finden musste. Damit lagen die Voraussetzungen des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB liegen nicht vor. Dies zog die Aufhebung der Entziehungsentscheidung nach sich.

Droht nach einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort die Entziehung der Fahrerlaubnis, lohnt es sich also grundsätzlich die Höhe des Fremdschadens zu prüfen.

Die SG Rechtsanwäte beraten Sie gerne und übernimmt auch die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen.

2 mal im Jahr zu schnell – Lappen weg

Mittwoch, 10. August 2011

Die Führerscheinverlust droht nicht nur bei einer erheblichen Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung.

Bei einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung wird in der Regel ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat verhängt.

 

Doch nicht verzweifeln. Auch hier gibt es oft eine Möglichkeit das Fahrverbot abzuwenden. Die SG Rechtsanwälte beraten Sie gerne.