Artikel-Schlagworte: „Mietwagenkosten“

Mietwagen auch während des Urlaubs gerechtfertigt

Donnerstag, 29. März 2012

Erleidet der Geschädigte den Unfall kurz vor einer mit dem Auto geplanten Urlaubsreise, darf er den Mietwagen für die gesamte Urlaubszeit nutzen, auch wenn sein Fahrzeug bereits schon während der Abwesenheit fertig repariert wurde.

So entschied das AG Bonn im Fall eines Autofahrers, der am 16. Juni einen Unfall erlitt. Am 20. Juni startete er in den Urlaub und kehrte am 18. Juli zurück.

Unfallgeschädigter Autofahrer muss keine Marktforschung betreiben

Mittwoch, 15. Februar 2012

Ein unfallgeschädigter Autofahrer, der den entstandenen Fahrzeugschaden von einem Sachverständigen ermitteln lässt, ist nicht zur Einholung von Vergleichsangeboten verpflichtet. Er muss vor Erteilung des Gutachterauftrages keine “Marktforschung” betreiben, so lange für ihn nicht erkennbar ist, dass der Sachverständige seine Vergütung willkürlich ansetzt. Der Streit über die Sachverständigenkosten zwischen dem Gutachter und Haftpflichtversicherer darf nicht auf dem Rücken des Geschädigten ausgetragen werden.

Interessant in diesem Zusammenhang ist, ob sich dieses Urteil auch auf Mietwagenkosten übertragen lässt. Hier stellen sich Versicherungen nur allzu häufig quer und verweisen auf günstige Internetangebote. Das diese Angebote für den Geschädigten zum Zeitpunkt des Unfalls häufig nicht ermittelbar sind, lassen die Haftpflichtversicherer völlig außer Acht.

Welche Gutachter- und Mietwagenkosten bei einem Verkehrsunfall anfallen – und wie hoch diese sein dürfen -, sollte von erfahrenen Verkehrsanwälten geklärt werden. Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen die SG Rechtsanwälte aus Willich gerne zur Verfügung.

Schwackeliste contra Fraunhofer IV

Montag, 24. Oktober 2011

Ist zum Anmietzeitpunkt eines Unfallersatzfahrzeugs nicht absehbar wie lange das Fahrzeug benötigt wird, findet der Tagestarif Anwendung.

LG Frankenthal, Urt. vom 22.06.2011, Az. 2 S 405/10

Keine Erstattung von Kosten für Winterreifen bei Mietwagen

Dienstag, 18. Oktober 2011
Eine an die Witterungsverhältnisse angepasste geeignete Bereifung gehöre zur selbstverständlichen Standardausrüstung eines jeden Mietwagens, was sich bereits aus § 2 Abs. 3 a StVO ergäbe. Eine gesonderte Vergütung für eine der winterlichen Witterung angepasste Bereifung sei damit nicht gerechtfertigt.
So das OLG Köln Urt. v. 23.02.2010, Az. 9 U 141/09.
Es wird abzuwarten sein, ob sich diese Ansicht in der Rechtsprechung durchsetzt.

Schwackeliste contra Fraunhofer III

Montag, 17. Oktober 2011

Auch das LG Dresden steht zur Schwackeliste:

LG Dresden, Urteil vom 21.09.2011, Az. 4 O 3245/10

Die Schwackeliste ist anzuwenden, wenn die berechneten Tarife nicht 50-100 % übersteigen. Im zu entscheidenden Fall lagen sie mit 20% über denen der Schwackeliste. Die Rechnungsbeträge wurden daher vollständig zuerkannt. Auch hier wird bemängelt, dass die Preisangebote der Gegenseite unsubstantiiert und für die Geschädigten unzumutbar seien.

Schwackeliste contra Fraunhofer II

Montag, 17. Oktober 2011

Wieder eine Entscheidung des LG Leipzig zugunsten der Schwackeliste:

LG Leipzig, Urteil vom 02.09.2011, Az. 04 S 306/11

Die vom Versicherer vorgelegten alternativen Mietangebote sind nicht ausreichend und unerheblich, da weder auf den Anmietort, noch sonstige Bedingungen Rücksicht genommen wird.

Schwackeliste contra Fraunhofer I

Montag, 17. Oktober 2011

Immer wieder streiten sich Geschädigte mit der gegnerischen Versicherung über die Erstattungsfähigkeit der Mietwagenkosten. Nachdem der BGH in einer Entscheidung im Frühjahr diesen Jahres sowohl die Schwackeliste, wie auch die Erhebung nach Fraunhofer als geeignete Schätzungsgrundlage bestätigt hat, herrschte gewisse Unsicherheit. Glücklicherweise bekennen sich jedoch immer mehr Gerichte zur Schwackeliste:

So z.B. das LG Leipzig, Urteil vom 29.08.2011, Az. 06 S 150/11

Der Tagestarif ist anzusetzen, da die Anmietzeit nie im Voraus bekannt sei. Im zu entscheidenden Fall lagen die Tarife sogar leicht über der Schwackeliste. Mit 18% läge jedoch noch keine Unangemessenheit vor. Darüber hinaus sei keine vorherige Erkundigung durch den Mieter nötig.

Schadenregulierung – BGH-Urteil zur Wirksamkeit der Abtretungserklärung

Dienstag, 2. August 2011

In seinem Urteil (AZ: VI ZR 260/10) vom 7.6.2011 hat der Bundesgerichtshofs (BGH) die Auffassung vertreten, dass die bisher in der Praxis gängigen Abtretungen erfüllungshalber dem sogenannten Bestimmtheitsgrundsatz nicht genügen. Wörtlich führt der Bundesgerichtshof dazu aus: „Tritt der Geschädigte nach einem Fahrzeugschaden seine Ansprüche aus dem Verkehrsunfall in Höhe der Gutachterkosten ab, ist die Abtretung mangels hinreichender Bestimmbarkeit unwirksam.“

Die Entscheidung betrifft sowohl Sachverständigen-, wie auch Mietwagen und Reparaturkosten. Die Problematik liegt darin, dass zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Abtretungserklärung die genauen Sachverständigen-, Reparatur- oder auch Mietwagenkosten noch nicht feststehen. Es geht daher darum, die Abtretung dieser zum Zeitpunkt der Abtretung noch nicht feststehenden Kosten „bestimmbar“ im Sinne des BGH zu machen.

SG Rechtsanwälte empfiehlt daher, die Abtretungserklärung nicht nur auf die Erstattung von Sachverständigen-, Miet- oder Reparaturkosten zu beschränken, sondern nach Rechnungs-Nr. und Rechnungshöhe zu konkretisieren.
Gerne stehen Ihnen die SG Rechtsanwälte bei der Ausgestaltung wirksamer Abtretungserklärungen beratend zur Seite.