Kollidiert ein Auto mit einem durch Blaulicht abgesicherten Einsatzwagen, haftet der Fahrer voll für Schäden an dem Fahrzeug. Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte einen Rentner, der mit seinem Auto auf einem Polizeiwagen aufgefahren war. Die Beamten sicherten gerade eine Unfallstelle ab – hierzu hatten sie Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und eingeschalteten Scheinwerfern entgegen der Fahrtrichtung des 80-jährigen Unfallfahrers abgestellt. Der Rentner übersah offensichtlich das Einsatzfahrzeug und kollidierte mit diesem.
Der Rentner war der Ansicht, die Polizei habe schuldhaft den Unfall verursacht.Diese Auffassung teilten die Richter jedoch nicht. Schon allein wegen des Blaulichts hätte der Mann vorsichtig an den Unfallort heranfahren müssen, um jederzeit bremsen zu können. Dies gelte auch, wenn der Polizeiwagen verkehrt herum stehe.

