Im Gegensatz zu rechtskräftigen Bußgeldbescheiden haben Verwarnungen bis 35 Euro keine zusätzlichen rechtlichen Folgen in Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis auf Probe. Ein solches “Knöllchen” führt nicht zur Teilnahme-verpflichtung an einem Aufbauseminar, zur Verlängerung der Probezeit oder anderer Maßnahmen.
Erst ab einer Geldbuße von 40,00 € sind weitere Maßnahmen zu erwarten. Die SG Rechtsanwälte beraten Sie auch in diesen Angelegenheiten.

