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Verkehrsverstöße während der Probezeit

Freitag, 23. September 2011

Im Gegensatz zu rechtskräftigen Bußgeldbescheiden haben Verwarnungen bis 35 Euro keine zusätzlichen rechtlichen Folgen in Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis auf Probe. Ein solches “Knöllchen” führt nicht zur Teilnahme-verpflichtung an einem Aufbauseminar, zur Verlängerung der Probezeit oder anderer Maßnahmen.

Erst ab einer Geldbuße von 40,00 € sind weitere Maßnahmen zu erwarten. Die SG Rechtsanwälte beraten Sie auch in diesen Angelegenheiten.

Alkohol und Probezeit

Samstag, 20. August 2011

Bereits seit dem 01.08.2007 gilt für alle motorisierten Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren die absolute 0,0 Promille-Grenze.

Bei Verstößen ist nicht nur mit einem empfindlichen Bußgeld zu rechnen. Die Ordnungswidrigkeit wird mit mindestens 2 Punkten in Flensburg geahndet. Des Weiteren wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr!

Grundsätzlich gilt natürlich auch in der Probezeit: Don’t drink and drive!