Artikel-Schlagworte: „Sachverständigenkosten“

Keine Quotelung der Sachverständigenkosten

Sonntag, 25. Dezember 2011

Kommt es zu einer Mithaftung, sind die Kosten für die Erstellung des Schadengutachtens vollständig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu erstatten. So entschied das OLG Düsseldorf. Es kommt zu keiner Kürzung der Sachverständigenkosten entsprechend der Verursachungsquote, da dessen Leistung nicht teilbar sei und die Kosten erst dann entstehen, wenn der Geschädigte seinen Schaden gegenüber dem Schädiger beziffern müsse.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2011, Az. I-1 U 152/10

 

Erstattung der SV-Gebühren auch bei geringfügigen Schäden

Sonntag, 18. Dezember 2011

Weit verbreitet ist die Meinung, dass die Erstellung eines Schadengutachtens erst ab einem erheblichen Schaden im Rahmen der Schadenminderungspflicht des Geschädigten verhältnismäßig sei. Entstehende Kosten seien daher bei Bagatellschäden nicht zu erstatten. Doch wo liegt die Grenze?

Das AG Nürnberg verneint in seinem Urteil vom 01.07.2011, Az. 24 C 647/11 eine starre Bagatellgrenze und folgt damit der gängigen Rechtsprechung des LG Nürnbergs. Begründet wird die Entscheidung damit, dass der Geschädigte bei Auftragserteilung zur Erstellung eines Gutachtens über die Schadenshöhe keine Kenntnis besitzt. Selbst ein nach außen hin vermeintlich geringer Schaden kann sich im Nachhinein als größerer und erheblicher Schaden erweisen.

Das AG Nürnberg stellt daher darauf ab, ob ein vermeintlich wirtschaftlich denkender Mensch in Kenntnis der Sachlage davon ausgehen konnte, dass ein Sachverständigengutachten und die damit verbundenen Kosten zur Ermittlung der Schadenhöhe unbedingt notwendig sein würde.

Im Zweifel ist dies zu bejahen. Im zu entscheidenden Fall beliefen sich die SV-Gebühren auf rund 400,00 €. Dem gegenüber wurde lediglich ein Sachschaden von rund 600,00 € festgestellt.

BVSK-Gesprächsergebnis hat keine Bindungswirkung

Dienstag, 18. Oktober 2011

Üblicherweise rechnen einzelne Versicherer die Sachverständigengebühren ab und nehmen erhebliche Kürzungen vor. Dabei verweisen Sie auf ein Gesprächsergebnis zwischen dem Versicherer und dem BVSK. Es bildet sich eine zunehmende und langsam herrschende Meinung in der Rechtsprechung, die eine Bindungswirkung eines solchen Gesprächsergebnisses verneint.

So auch erst kürzlich das AG Siegburg in seinem Urteil am 29.09.2011, Az. 103 C 73/11. Der pauschale Hinweis auf ein keineswegs allgemein gültiges, geschweige denn bekanntes BVSK-Gespräch genüge grundsätzlich nicht um geltend gemachte Sachverständigengebühren zu erschüttern.

Schadenregulierung – BGH-Urteil zur Wirksamkeit der Abtretungserklärung

Dienstag, 2. August 2011

In seinem Urteil (AZ: VI ZR 260/10) vom 7.6.2011 hat der Bundesgerichtshofs (BGH) die Auffassung vertreten, dass die bisher in der Praxis gängigen Abtretungen erfüllungshalber dem sogenannten Bestimmtheitsgrundsatz nicht genügen. Wörtlich führt der Bundesgerichtshof dazu aus: „Tritt der Geschädigte nach einem Fahrzeugschaden seine Ansprüche aus dem Verkehrsunfall in Höhe der Gutachterkosten ab, ist die Abtretung mangels hinreichender Bestimmbarkeit unwirksam.“

Die Entscheidung betrifft sowohl Sachverständigen-, wie auch Mietwagen und Reparaturkosten. Die Problematik liegt darin, dass zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Abtretungserklärung die genauen Sachverständigen-, Reparatur- oder auch Mietwagenkosten noch nicht feststehen. Es geht daher darum, die Abtretung dieser zum Zeitpunkt der Abtretung noch nicht feststehenden Kosten „bestimmbar“ im Sinne des BGH zu machen.

SG Rechtsanwälte empfiehlt daher, die Abtretungserklärung nicht nur auf die Erstattung von Sachverständigen-, Miet- oder Reparaturkosten zu beschränken, sondern nach Rechnungs-Nr. und Rechnungshöhe zu konkretisieren.
Gerne stehen Ihnen die SG Rechtsanwälte bei der Ausgestaltung wirksamer Abtretungserklärungen beratend zur Seite.