Das Landgericht Kaiserslautern hat in der Berufung die erstinstanzliche Verurteilung der beteiligten Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten bestätigt. In diesem sorgfältig begründetem Urteil wird festgehalten, dass ein Verstoß gegen das RDG nicht vorliegt und die Marktpreiserhebung der Fraunhofer Liste aufgrund verschiedener Mängel zu Recht der Vorzug vor der Schwacke-Liste verwehrt wurde.
Immer mehr Gerichte gehen in ihren Entscheidungen dazu über statt der Aktivlegitimation einen Verstoß gegen das RDG zu rügen. Gerade vor diesem Hintergrund ist das Urteil des LG Kaiserslautern besonders hervorzuheben.
LG Kaiserslautern, Urteil vom 08.11.2011, Az. 1 S 5/11

