Artikel-Schlagworte: „Schwackeliste“

Schwackeliste contra Fraunhofer III

Montag, 17. Oktober 2011

Auch das LG Dresden steht zur Schwackeliste:

LG Dresden, Urteil vom 21.09.2011, Az. 4 O 3245/10

Die Schwackeliste ist anzuwenden, wenn die berechneten Tarife nicht 50-100 % übersteigen. Im zu entscheidenden Fall lagen sie mit 20% über denen der Schwackeliste. Die Rechnungsbeträge wurden daher vollständig zuerkannt. Auch hier wird bemängelt, dass die Preisangebote der Gegenseite unsubstantiiert und für die Geschädigten unzumutbar seien.

Schwackeliste contra Fraunhofer II

Montag, 17. Oktober 2011

Wieder eine Entscheidung des LG Leipzig zugunsten der Schwackeliste:

LG Leipzig, Urteil vom 02.09.2011, Az. 04 S 306/11

Die vom Versicherer vorgelegten alternativen Mietangebote sind nicht ausreichend und unerheblich, da weder auf den Anmietort, noch sonstige Bedingungen Rücksicht genommen wird.

Schwackeliste contra Fraunhofer I

Montag, 17. Oktober 2011

Immer wieder streiten sich Geschädigte mit der gegnerischen Versicherung über die Erstattungsfähigkeit der Mietwagenkosten. Nachdem der BGH in einer Entscheidung im Frühjahr diesen Jahres sowohl die Schwackeliste, wie auch die Erhebung nach Fraunhofer als geeignete Schätzungsgrundlage bestätigt hat, herrschte gewisse Unsicherheit. Glücklicherweise bekennen sich jedoch immer mehr Gerichte zur Schwackeliste:

So z.B. das LG Leipzig, Urteil vom 29.08.2011, Az. 06 S 150/11

Der Tagestarif ist anzusetzen, da die Anmietzeit nie im Voraus bekannt sei. Im zu entscheidenden Fall lagen die Tarife sogar leicht über der Schwackeliste. Mit 18% läge jedoch noch keine Unangemessenheit vor. Darüber hinaus sei keine vorherige Erkundigung durch den Mieter nötig.