Die Sperrfrist für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach einer Alkoholfahrt kann verkürzt werden, wenn der Betroffene sich intensiv mit der Tat auseinandergesetzt hat. Insbesondere kann zugunsten des Betroffenen positiv gewertet werden, wenn er nach Begehung der Tat sich mehrfach in therapeutische Beratung begeben hat.
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