Artikel-Schlagworte: „Sperrfrist verkürzen“

Fahrerlaubnisentzug – Verkürzung der Sperrfrist

Donnerstag, 6. Oktober 2011

Die Sperrfrist für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach einer Alkoholfahrt kann verkürzt werden, wenn der Betroffene sich intensiv mit der Tat auseinandergesetzt hat. Insbesondere kann zugunsten des Betroffenen positiv gewertet werden, wenn er nach Begehung der Tat sich mehrfach in therapeutische Beratung begeben hat.

Die SG Rechtsanwälte beraten Sie.

Nachschulung verkürzt Sperrfrist

Mittwoch, 31. August 2011

Wird einem Autofahrer nach einer Alkoholfahrt mit Kontrolle der Führerschein entzogen, kann die Sperrfrist nachträglich erheblich verkürzt werden. Voraussetzung ist, dass der Trunkenheitsfahrer und Verurteilte an einer qualifizierten Nachschulung teilnimmt. In einem zu entscheidenden Fall des AG Hildesheim (Az. 30 Cs 33 Js 112/02) wurde die Sperrfrist von 11 Monaten auf 8 reduziert.

Über die genaue Vorgehensweise beraten Sie die SG Rechtsanwälte.