Artikel-Schlagworte: „Tempo 30“

Tempo 30 gilt auch nachts

Sonntag, 30. Oktober 2011

Autofahrer müssen sich auch nachts an Geschwindigkeitsbeschränkungen in innerörtlichen Tempo-30-Zonen halten. Ein Autofahrer wurde innerhalb einer verkehrsberuhigten Zone nachts mit weit überhöhten Tempo erwischt. Gegen das verhängte Fahrverbot wandte er ein, um diese Zeit seien kaum noch Fußgänger unterwegs gewesen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass in Wohngebieten die Tempo-30-Beschränkung nicht nur dem Schutz von Fußgängern insbesondere spielender Kinder, sondern auch dem Schutz der Anlieger vor Lärm und Abgasen diene.

OLG Düsseldorf

Geschwindigkeitsüberschreitung: Tempo 30-Schild wegen Baumbewuchs nicht erkennbar

Montag, 12. September 2011

Ist ein Verkehrsschild  im Zeitpunkt des Verstoßes wegen Baumbewuchs nicht erkennbar, ist eine Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts unzulässig.

Mit dieser klarstellenden Entscheidung sprach das Oberlandesgericht (OLG) Hamm einen Autofahrer vom Vorwurf der innerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung frei. Die Richter machten deutlich, dass in einem solchen Fall nur eine Verurteilung wegen Überschreitung der generellen Höchstgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h in Betracht komme. Das gelte auch vor dem Gesichtspunkt des bei Tempo 30 Schildern geltenden eingeschränkten Sichtbarkeitsgrundsatzes. Dieser gelte nämlich nur für die Beschilderung am Beginn einer solchen Zone, nicht aber für etwaige Wiederholungsschilder. Sei ein Schild aber nicht erkennbar, könne es auch keine Rechtswirkung entfalten (OLG Hamm, III-3 RBs 336/09).