Verkehrsunfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstelle nach Hause stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ist Alkohol im Spiel, besteht kein Versicherungsschutz, wenn die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit als wesentliche Unfallursache feststeht.
Nach dem Tod des Versicherten auf dem Heimweg von der Arbeit verlangten die Witwe und die Halbwaisen Entschädigungsleistungen von der Gesetzlichen Unfallversicherung. Denn der Versicherte war auf dem Nachhauseweg von seiner Arbeitsstätte von der Bundesstraße abgekommen und mit seinem Wagen gegen einen Baum geprallt. Festgestellt wurde beim Unfallfahrer eine Blut-Alkohol-Konzentration  von 0,9 Promille.
Die Berufsgenossenschaft verneinte einen Versicherungsfall, weil der Alkohol die wesentliche Unfallursache gewesen sei. Das Sozialgericht hatte anders entschieden und den Klägern Recht gegeben.Die Berufung des Unfallversicherungsträgers hat das zuständige Sozialgericht zurückgewiesen. Der auf dem Heimweg bestehende Versicherungsschutz sei nicht entfallen, weil der Versicherte unter Alkoholeinfluss stand. Bei der festgestellten relativen Fahruntüchtigkeit sei nicht nachgewiesen, dass der Alkohol allein die wesentliche Unfallursache war. Eine alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit sei nicht hinreichend erwiesen. Den Anscheinsbeweis, dass bei relativer Fahruntüchtigkeit der Alkoholeinfluss die wesentliche Unfallursache war, sah das Sozialgericht durch die ernsthafte Möglichkeit einer betriebsbedingten Übermüdung nach einem Arbeitstag von 13,5 Stunden als entkräftet.
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Keine relative Fahruntüchtigkeit bei 0,9 Promille
Freitag, 11. Mai 2012Kein Anspruch gegen die Kaskoversicherung bei Trunkenheitsfahrt
Freitag, 13. April 2012Verursacht der Halter eines Kraftfahrzeugs im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit einen Unfall, so kann sein Vollkaskoversicherer nach neuem Recht unter ganz bestimmten Umständen in vollem Umfang von seiner Leistungsverpflichtung befreit sein. Das geht aus einer Entscheidung des BGH vom 22. Juni 2011 hervor.
BGH: Az.: IV ZR 225/10
AG Wiesbaden: Autofahrer muss Schadenregulierung dulden
Sonntag, 18. März 2012Ein Autofahrer muss sich damit abfinden, dass seine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung einen Unfallschaden gegen seinen Willen zahlt. Denn die Versicherung habe ein eigenes Ermessen, ob sie einen Schaden regulieren oder sich auf das Risiko eines Prozesses einlassen wolle. Eine Ausnahme gelte allenfalls, wenn offenkundig sei, dass die vom Unfallgegner geltend gemachten Forderungen unbegründet seien.
Das Gericht wies damit die Klage eines Fahrzeughalters gegen seine Kfz-Haftpflichtversicherung ab. Die Versicherung hatte nach einem Unfall den Schaden des Unfallgegners in Höhe von 1500 Euro reguliert. Damit war der Kläger nicht einverstanden, weil er sich an dem Unfall schuldlos fühlte. Er war daher auch der Meinung, die Versicherung dürfe ihn keinesfalls hinsichtlich des Schadensfreiheitsrabatts zurückstufen.
Amtsgericht Wiesbaden (Aktenzeichen: 30 C 478/11)
Unfall an einer Engstelle
Mittwoch, 29. Februar 2012Engt ein parkendes Fahrzeug die eine Straßenhälfte ein, heißt das grundsätzlich warten, bis der Gegenverkehr durch ist. Das gilt aber nicht, wenn die Strasse breit genug ist und die Engstelle in beiden Richtungen gleichzeitig durchfahren werden kann. Dann muss der Gegenverkehr seinerseits ganz an den rechten Rand seiner Fahrbahnhälfte ausweichen. Im Fall vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe tat der Fahrer das nicht, sondern blieb in der Mitte seiner Spur. Es kam zum Unfall. Das Urteil: Ein drittel der Schuld bekam der Fahrer, der den parkenden Wagen umkurvt hatte. Doch zwei Drittel Schuld bekam der entgegenkommende Fahrer, weil er nicht ausgewichen war.
(Az. 10 U 214/03)
Doppeltes Unfallrisiko durch Cannabiskonsum
Mittwoch, 22. Februar 2012Wissenschaftler der kanadischen Dalhousie University haben Studien zu knapp 50.000 Verkehrsunfällen von Auto- und Motorradfahrern ausgewertet, nach denen von den Unfallbeteiligten Blutproben genommen wurden oder die nach eigenen Aussagen in Zusammenhang mit Cannabis standen.
Die Forscher kamen zu dem Ergebnis, dass der Konsum von Cannabis  bis zu drei Stunden vor einer Autofahrt das Unfallrisiko verdoppeln kann.
Quelle: Science Daily
Blaulicht hat Vorrang
Montag, 20. Februar 2012Kollidiert ein Auto mit einem durch Blaulicht abgesicherten Einsatzwagen, haftet der Fahrer voll für Schäden an dem Fahrzeug. Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte einen Rentner, der mit seinem Auto auf einem Polizeiwagen aufgefahren war. Die Beamten sicherten gerade eine Unfallstelle ab – hierzu hatten sie Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und eingeschalteten Scheinwerfern entgegen der Fahrtrichtung des 80-jährigen Unfallfahrers abgestellt. Der Rentner übersah offensichtlich das Einsatzfahrzeug und kollidierte mit diesem.
Der Rentner war der Ansicht, die Polizei habe schuldhaft den Unfall verursacht.Diese Auffassung teilten die Richter jedoch nicht. Schon allein wegen des Blaulichts hätte der Mann vorsichtig an den Unfallort heranfahren müssen, um jederzeit bremsen zu können. Dies gelte auch, wenn der Polizeiwagen verkehrt herum stehe.
1. FC Köln-Spieler Miso Brecko verliert Führerschein nach Alkoholfahrt
Mittwoch, 15. Februar 2012Bei einer Karnevalsfeier des Bundesligisten 1. FC Köln ging es feucht-fröhlich zu. Auch Miso Brecko (27),  der slowenischer Mittelfeldspieler in Diensten des FC, genehmigte sich einige Drinks und setzte sich im Anschluss trotzdem noch an das Steuer seines BMW X5. Prompt verlor er die Kontrolle über seinen Geländewagen und krachte mit seinem Gefährt in eine Baustelle in der Kölner City. Eine spätere Blutprobe auf der Wache ergab einen Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille. Nun muss sich der Kicker erstmal von seinem Führerschein verabschieden.
Unfallgeschädigter Autofahrer muss keine Marktforschung betreiben
Mittwoch, 15. Februar 2012Ein unfallgeschädigter Autofahrer, der den entstandenen Fahrzeugschaden von einem Sachverständigen ermitteln lässt, ist nicht zur Einholung von Vergleichsangeboten verpflichtet. Er muss vor Erteilung des Gutachterauftrages keine “Marktforschung” betreiben, so lange für ihn nicht erkennbar ist, dass der Sachverständige seine Vergütung willkürlich ansetzt. Der Streit über die Sachverständigenkosten zwischen dem Gutachter und Haftpflichtversicherer darf nicht auf dem Rücken des Geschädigten ausgetragen werden.
Interessant in diesem Zusammenhang ist, ob sich dieses Urteil auch auf Mietwagenkosten übertragen lässt. Hier stellen sich Versicherungen nur allzu häufig quer und verweisen auf günstige Internetangebote. Das diese Angebote für den Geschädigten zum Zeitpunkt des Unfalls häufig nicht ermittelbar sind, lassen die Haftpflichtversicherer völlig außer Acht.
Welche Gutachter- und Mietwagenkosten bei einem Verkehrsunfall anfallen – und wie hoch diese sein dürfen -, sollte von erfahrenen Verkehrsanwälten geklärt werden. Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen die SG Rechtsanwälte aus Willich gerne zur Verfügung.
Frontal 21 – Beitrag: Zentralruf der Autoversicherer – Nach Unfall noch mal geschädigt?
Dienstag, 7. Februar 2012
Verkehrsrechtler warnen Unfallgeschädigte davor, sich an den Zentralruf der Autoversicherer zu wenden. Der Vorwurf: Oft werde die Schadenregulierung zu Ungunsten des Geschädigten gelenkt.

