Fährt ein Autofahrer auf der Autobahn auf ein vor ihm fahrendes Fahrzeug auf, spricht gegen ihn der Anscheinsbeweis, dass er den Unfall wegen unzureichenden Abstandes oder Unaufmerksamkeit verursacht hat. Der Bundesgerichtshof schränkt für Auffahrunfälle die Annahme des alleinigen Verschuldens des Auffahrenden jedoch dann ein, wenn feststeht, dass vor dem Unfall ein Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs stattgefunden hat und der Sachverhalt anderweitig nicht aufklärbar ist. In derartig gelagerten  Fällen ist daher in der Regel von einer hälftigen Schadensteilung der Unfallbeteiligten auszugehen.
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Quote bei Auffahrunfall auf der Autobahn
Mittwoch, 16. Mai 2012Alkohol immer häufiger Ursache für Unfälle
Donnerstag, 19. April 2012Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei 305.938 Verkehrsunfälle, bei denen Menschen zu Schaden kamen. Im Vergleich zum Vorjahr war dies ein Anstieg um 6,1 Prozent. Die drei häufigsten Ursachen waren:
- Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren ,Missachtung von Vorfahrts- und Vorrangregeln (55.235 Fälle)
-  überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit (49.606 Fälle)
-  In weiteren 43.655 Fällen war der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu gering
Alkohol spielte bei insgesamt 15.887 Personenunfällen eine Rolle, dies entspricht einem Anstieg um 5,4 Prozent. Die Folgen von Alkohol am Steuer sind dabei immer besonders schwer: Obwohl nur einer von 19 Unfällen mit Personenschaden auf Alkoholeinfluss zurückging, war Alkohol für jeden zehnten Verkehrstoten und mehr als jeden zwölften Schwerverletzten verantwortlich.
Nutzungsausfall – Verzögerung in der Werkstatt geht zu Lasten der Schädigerseite
Dienstag, 20. März 2012Erteilt der Geschädigte einer Werkstatt zeitnah den Reparaturauftrag und kommt es dort wegen schlechter Arbeitsabläufe zu Verzögerungen, geht das nicht zulasten des Geschädigten.
Den erweiterten Ausfallschaden muss nach Ansicht des OLG Thüringen der Haftpflichtversicherer des Schädigers zahlen. Auslöser der Verzögerung war im vorliegenden Fall Schlamperei. Die Werkstatt hatte die Ersatzteile zu spät bestellt. Dadurch hatte sich der Beginn der Reparatur verzögert. Auch wenn der Geschädigte die Werkstatt selber ausgesucht hat, müsse die Schädigerseite hierfür aufkommen.
OLG Thüringen Az.: 7 U 1088/10
Zur Haftung eines Kindes bei einem Verkehrsunfall
Montag, 12. März 2012Ein Kind läuft unvermittelt auf die Fahrbahn, es kommt zum Unfall. Neben der menschlichen Tragödie stellt sich auch die Haftungsfrage.
Grundsätzlich gilt:  Kinder unter sieben Jahren haften überhaupt nicht.
Kindern zwischen sieben und zehn Jahren haften grundsätzlich nur für vorsätzlich verursachte Schäden.
Doch diese Haftungsbegrenzung entfällt  mit dem Tag der Vollendung des zehnten Lebensjahres. Hier urteilen die Gerichte nicht alle gleich.
Das OLG Celle hielt einen knapp Elfjährigen, der unvermittelt auf die Straße gelaufen war, für voll verantwortlich. Auch das OLG Hamm  sowie das Kammergericht Berlin bewerteten das sorglose Überqueren der Straße durch einen Minderjährigen als einen besonders schweren Verstoß.
Riskant kann es bei der Haftung auch werden, wenn Kinder aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. So erlegte das OLG Nürnberg einem zwölfeinhalb Jahre alten Jungen die volle Haftung auf, der wegen zu hoher Geschwindigkeit mit seinem Fahrrad mit einem fahrenden Pkw zusammenstieß. Auch das LG Stade hielt ein zehneinhalb Jahre altes Kind für voll verantwortlich, das bei geschlossener Bahnschranke die Gleise überquert hatte und von einem Zug erfasst wurde.
Andere Gerichte wie die LG Kleve, LG Dortmund  sowie das AG Essen sehen bei Unfällen im Straßenverkehr in Kindern eher Opfer als Täter. Der Verfassungsgerichtshof Berlin argumentierte in einem Fall sogar, die Gerichte seien zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Kinder verpflichtet, bei Minderjährigen eine Haftungsbegrenzung besonders intensiv zu prüfen.
Sollte Ihr Kind in einem Verkehrsunfall verwickelt sein, empfiehlt es sich, einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Nur dieser kann die Haftungsfrage richtig einschätzen und bestehende Ansprüche geltend machen. Die SG Rechtsanwälte beraten Sie gerne, auch ohne zeitaufwendigen Kanzleibesuch!
Doppeltes Unfallrisiko durch Cannabiskonsum
Mittwoch, 22. Februar 2012Wissenschaftler der kanadischen Dalhousie University haben Studien zu knapp 50.000 Verkehrsunfällen von Auto- und Motorradfahrern ausgewertet, nach denen von den Unfallbeteiligten Blutproben genommen wurden oder die nach eigenen Aussagen in Zusammenhang mit Cannabis standen.
Die Forscher kamen zu dem Ergebnis, dass der Konsum von Cannabis  bis zu drei Stunden vor einer Autofahrt das Unfallrisiko verdoppeln kann.
Quelle: Science Daily
Alkoholbedingte Verkehrsunfälle häufen sich um den Rosenmontag
Sonntag, 12. Februar 2012Der DVR (Deutscher Verkehrssicherheitsrat) empfiehlt um die “Tollen Tage” gänzlich auf Alkohol zu verzichten, sobald ein Fahrzeug bewegt werden muss. Allein in NRW starben 2010 zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch elf Menschen, weitere 260 wurden verletzt. In 46 Fällen war Alkohol beim Fahrzeugführer festgestellt worden.
Die Polizei wird deshalb auch in diesem Jahr verstärkt gegen Alkoholsünder vorgehen.
Zu bedenken:
- Relative Fahruntüchtigkeit kann bereits ab 0,3 Promille vorliegen
- 0,5 Promille bedeuten vier Punkte in Flensburg, 500 Euro Strafe und einen Monat Fahrverbot
- 1,1 Promille – absolute Fahruntüchtigkeit – mögliche Konsequenz: strafrechtliche Strafbarkeit, Geldstrafe bis Freiheitsstrafe
- 1,6 Promille auf dem Fahrrad- absolute Fahruntüchtigkeit – es drohen ein Bußgeld und die MPU
- Im Durchschnitt werden 0,15 Promille stündlich abgebaut, weshalb auch der Restalkoholgehalt am nächsten Tag zu beachten ist
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten
Donnerstag, 9. Februar 2012Urteile vom 7. Februar 2012
VI ZR 133/11
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 07.02.2012

