Artikel-Schlagworte: „Winterreifen“

Mit Sommerreifen in den Winter

Freitag, 16. Dezember 2011

Kommt es im Winter zu einem Unfall, wird sich der Unfallverursacher der mit Sommerreifen unterwegs war, die Frage nach seinem Versicherungsschutz stellen müssen.

Hinsichtlich einer Gefährdung des Kfz-Versicherungsschutzes kann jedoch Entwarnung gegeben werden. Der Versicherer leistet auch dann, wenn der Unfallverursacher mit Sommerreifen gefahren ist. Dies gilt sowohl für die Haftpflicht- als auch für die Kaskoversicherung. Im Ausnahmefall jedoch kann das Versicherungsunternehmen die Leistung anteilig verweigern: Wenn der Fahrer erkennen hätte können, dass Sommerreifen für die winterlichen Straßenverhältnisse völlig unangemessen sind.

Keine Erstattung von Kosten für Winterreifen bei Mietwagen

Dienstag, 18. Oktober 2011
Eine an die Witterungsverhältnisse angepasste geeignete Bereifung gehöre zur selbstverständlichen Standardausrüstung eines jeden Mietwagens, was sich bereits aus § 2 Abs. 3 a StVO ergäbe. Eine gesonderte Vergütung für eine der winterlichen Witterung angepasste Bereifung sei damit nicht gerechtfertigt.
So das OLG Köln Urt. v. 23.02.2010, Az. 9 U 141/09.
Es wird abzuwarten sein, ob sich diese Ansicht in der Rechtsprechung durchsetzt.

Winterreifenpflicht

Montag, 17. Oktober 2011

Die kalte Jahreszeit steht kurz bevor.

Damit verbunden ist auch eine geeignete Ausrüstung des Kfz. Für Autofahrer gilt bei Eis und Schnee eine Winterreifen-Pflicht.  D.h. bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte sind Winterreifen mit einer Mindestprofilötiefe von 1,6 mm grundsätzlich vorgeschrieben. Wer dagegen verstößt muss mit einem Bußgeld von 80 € und einem Punkt rechnen. Schlimmer jedoch ist, dass man im Falle eines Unfalls seinen Vollkaskoschutz riskiert.

SG Rechtsanwälte empfehlen daher Winterreifen nach der sogenannten O- bis O-Regel zu montieren. Demnach sollten Fahrzeuge von Oktober bis Ostern mit Winterreifen ausgerüstet sein.