Kommt es im Winter zu einem Unfall, wird sich der Unfallverursacher der mit Sommerreifen unterwegs war, die Frage nach seinem Versicherungsschutz stellen müssen.
Hinsichtlich einer Gefährdung des Kfz-Versicherungsschutzes kann jedoch Entwarnung gegeben werden. Der Versicherer leistet auch dann, wenn der Unfallverursacher mit Sommerreifen gefahren ist. Dies gilt sowohl für die Haftpflicht- als auch für die Kaskoversicherung. Im Ausnahmefall jedoch kann das Versicherungsunternehmen die Leistung anteilig verweigern: Wenn der Fahrer erkennen hätte können, dass Sommerreifen für die winterlichen Straßenverhältnisse völlig unangemessen sind.

