Im Laufe des Jahres 2012 wird eine neue Verordnung in Kraft treten, die es ermöglicht ein Kennzeichen für zwei gleichartige Fahrzeuge zu nutzen. Das sogenannte Wechselkennzeichen.
Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden, es darf jedoch zur gleichen Zeit nur an einem von diesen Fahrzeugen geführt werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichen gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können.
Möglich ist das Wechselkennzeichen daher für:
Klasse M1: Kfz zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
Klasse L: Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen und maximaler Nutzleistung bis 15 kW
Klasse O1: Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Es ist leider nicht möglich, ein Wechselkennzeichen für einen Pkw und ein Motorrad zu verwenden oder mehr als zwei Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen zuzulassen.
Ausgeschlossen vom Wechselkennzeichen sind:
- Saisonkennzeichen
- Rote Kennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
Fahrzeuge mit „H-Kennzeichen“ sind hingegen für das Wechselkennzeichen zugelassen.
Schlagworte: Neuerungen in 2012, Wechselkennzeichen


[...] knapp 3,1 Millionen Fahrzeuge an den Mann und die Frau gebracht. Mit dem Wechselkennzeichen, das Mitte des Jahres eingeführt werden und den Herstellern laut erster Studien bis zu 1,3 Millionen zusätzliche Verkaufseinheiten [...]